Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien
Betr.: Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 2. Änderung des Bebauungsplans Wohngebiet „Am Kindergarten" der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Grünefeld
Der Entwurf (Stand Oktober 2012) zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Wohngebiet „Am Kindergarten" für den Ortsteil Grünefeld für das 6,89ha große Plangebiet zwischen der Wohnbebauung an der Straße Am Kindergarten im Norden, der Wohnbebauung an der Straße Zum Leegefeld im Osten, der Grünlandbrache im Süden und dem Landschaftsschutzgebiet „Nauen-Brieselang-Krämer" im Westen (siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches in der Anlage) einschließlich der Begründung wurde gemäß Beschluss der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien zur Drucksache Nr. 132/2012 vom 18.10.2012 gebilligt und nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB für die Dauer von einem Monat zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.
Zur Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt.
Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 27.11.2012 bis einschließlich 27.12.2012 öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.15, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:
Montag, Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,
Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,
Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)
Während dieser Zeit können Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Schönwalde-Glien, den 6.11.2012