Bekanntmachung der Offenlage des Entwurfs über die vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 09 „Lange Enden“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Dorf


Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien hat in ihrer Sitzung am 13.12.2018 unter der Drucksache DR 188/2018 den Entwurf mit Stand Dezember 2018 zur vereinfachten Änderung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 09 „Lange Enden“ für den ca. 8,2 ha großen Änderungsbereich zwischen der Landesstraße L20, der Alten Gartenstraße und der Bötzower Straße im Ortsteil Schönwalde-Dorf gebilligt und ihn zur die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit bestimmt.

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert mit dem Ziel der Nachverdichtung einer im Innenbereich liegenden und gut erschlossenen Fläche. Auf die Umweltprüfung, den Umweltbericht und die zusammen-fassende Erklärung kann hier verzichtet werden.

Der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus den Flurstücken (ganz oder teilweise) 213/2, 217/9, 220/2; 232/14, 279 bis 305, 307 bis 333, 504, 505, 506, 593 der Flur 2 von Schönwalde einschließlich der Begründung wird für die Dauer von einem Monat nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie nach § 4 Abs. 2 BauGB der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt (siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches in der Anlage). Zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt.

Folgende Unterlagen werden öffentlich ausgelegt:

  • Planzeichnung Entwurf Stand Dezember 2018
  • Begründung Entwurf Stand Dezember  2018
  • Landschaftspflegerischer Fachbeitrag mit Arten-schutzfachbeitrag
  • Artenschutzrechtliche Beurteilung für die Arten-gruppe Brutvögel
  • Artenschutzrechtliche Beurteilung der Zauneidechsen

Folgende nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vor und werden ebenfalls ausgelegt:

  • Stellungnahme des Landkreises Havelland vom 15.02.2018
    Betroffene Themenkomplexe: Eingriffsregelung, Besonderer Artenschutz, Landschaftsschutzgebiet, gesetzlich geschützte Biotope
  • Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Abt. Technischer Umweltschutz 2 vom 02.02.2018
    hier Stellungnahme der Fachabteilung Immissionsschutz

Ergänzend sind die Unterlagen im Internet der Gemeinde Schönwalde-Glien über www.schoenwalde-glien.de (Wirtschaft/ Bebauungspläne/ Offenlagen) einsehbar.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 08.01.2019 bis einschließlich 08.02.2019 öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.15, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:

Montag, Mittwochvon 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Donnerstagvon 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Freitagvon 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

                                                   (ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr).

Während dieser Zeit können Stellungnahmen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Schönwalde-Glien, den 18. Dezember 2018

gez.
Bodo Oehme
Bürgermeister

Unterlagen zur Einsicht: