Offenlage des Entwurfs über den Bebauungsplan „An der Brieselanger Straße“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Pausin


Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien hat ihrer Sitzung am 21.06.2018 unter der Drucksache DR 211/2017 den Vorentwurf zum Bebauungsplan „An der Brieselanger Straße“ für das ca. 2,55 ha große Plangebiet westlich/ südwestlich der Ortsdurchfahrt der Brieselanger Straße (Ortsdurchfahrt der Kreisstraße K6302) des Ortsteils Pausin mit Stand 21.05.2018 gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß    § 4 Absatz 1 BauGB bestimmt.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Normal-verfahren mit frühzeitiger Öffentlichkeits- und Behörden-beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie einer Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB.

Der Vorentwurf zum Bebauungsplan „An der Brieselanger Straße“ bestehend aus den Flurstücken 241, 40/25, 40/27, 40/29, 40/3 sowie jeweils anteilig 242 und 34 der Flur 5 in der Gemarkung Pausin (siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches in der Anlage) einschließlich der Begründung wird für die Dauer von einem Monat zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt. Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit  an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt.

Folgende Unterlagen werden öffentlich ausgelegt:

            Planzeichnung Entwurf Stand 21.05.2018
            Begründung Entwurf Stand 21.05.2018 einschließlich erster Aussagen zu Umwelt, Natur und Landschaft (Avifaunistische Erfassung der
            Brutvögel und Erfassung/Dokumentation „Zauneidechse“)

Ergänzend sind die Unterlagen im Internet der Gemeinde Schönwalde-Glien über www.schoenwalde-glien.de (Wirtschaft/ Bebauungspläne/ Offenlagen) einsehbar.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 06.08.2018 bis einschließlich 06.09.2018 öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.15, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:

Montag, Mittwochvon 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,
Dienstag  von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,
Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr,
Freitag      von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

Während dieser Zeit können Stellungnahmen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Schönwalde-Glien, den 26. Juni 2018


gez.
Bodo Oehme
Bürgermeister




(Siegel)