Offenlage des Entwurfs über den Bebauungsplan Nr. 31 „Falkenseer Straße“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung


Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien hat ihrer Sitzung am 21.06.2018 unter der Drucksache DR 081/2018 in Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses vom 07.11.2017 (DR 150/2017) den Geltungsbereich um die angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen bis jeweils zur Straßenmitte erweitert. Gleichzeitig wurde die Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB und ohne Umweltbericht nach § 2a BauGB beschlossen.

Weiterhin erfolgte die Billigung des Planentwurfs  des Bebauungsplans Nr. 31 „Falkenseer Straße“ für das ca. 9,12 ha große Plangebiet nördlich der Falkenseer Straße (Ortsdurchfahrt der Landesstraße L20) des Ortsteiles Schönwalde-Siedung mit Stand Juni 2018  und Bestimmung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB.

Der Entwurf über den Bebauungsplan Nr. 31 „Falkenseer Straße“ Stand Juni 2018 bestehend aus den Flurstücken 2 bis 7, 218, 219 und 6/1 (teilweise) der Flur 11, den Flurstücken 1 bis 34, 159, 161/1, 161/2, 180/21, 186, 187 und 165 (teilweise) der Flur 13, den Flurstücken 2 bis 8, 10 bis 20, 236, 237 und 9 (teilweise) der Flur 18 sowie den Flurstücken 166 (teilweise) und 245 (teilweise) der Flur 29 in der Gemarkung Schönwalde (siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches in der Anlage) einschließlich der Begründung wird für die Dauer von einem Monat zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit  an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt.

Folgende Unterlagen werden öffentlich ausgelegt:

            Planzeichnung Entwurf Stand Juni 2018
            Begründung Entwurf Stand Juni 2018 einschließlich erster Aussagen zu Umwelt, Natur und Landschaft

Ergänzend sind die Unterlagen im Internet der Gemeinde Schönwalde-Glien über www.schoenwalde-glien.de (Wirtschaft/ Bebauungspläne/ Offenlagen) einsehbar.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 06.08.2018 bis einschließlich 06.09.2018 öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.15, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:

Montag, Mittwochvon 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,
Dienstag  von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,
Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr,
Freitag      von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

Während dieser Zeit können Stellungnahmen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Schönwalde-Glien, den 26. Juni 2018


gez.
Bodo Oehme
Bürgermeister




(Siegel)