Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien


Der 3. Entwurf  des  Bebauungsplanes  mit Umweltbericht und integrierter Grünordnung  „Gartenweg"  mit Begründung für das Gebiet in der Gemarkung Pausin mit den Flurstücken  78, 79, 80/1, 80/2, 81/1, 81/2, 82 bis 90, 91/1, 91/2, 92/1, 92/2, 93/1, 93/2, 94/1, 94/2, 95, 96/1, 96/2, 97/1, 97/2, 98/1, 98/2, 99/1, 99/2, 100 bis 102, 103/1, 103/2, 104/1, 104/2, 106/1, 106/2, 107 bis 109, 110/1, 111, 113 bis 116, 117 teilw., 119 bis 123, 126, 25/1, 25/3 bis 25/5, 26/1, 26/3, 26/9, 26/13, 26/14, 77/3 bis 77/7, 77/9, 77/14, 77/16, 77/24, 22, 23, 24 teilw., 18 teilw., 149 bis 156, 168, 199, 141 bis 146, 162 bis 166, 172, 177, 198, 105, 43 teilw.,  in der Flur 10, Flurstücke 250 bis 256, 65/1, 210, 61 teilw., 62 teilw.,59, 58 teilw., 201, 202, 57/2, 218 teilw. der Flur 5 (siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches in der Anlage) wurde gemäß Beschluss der Gemeindevertretung Schönwalde - Glien zur Drucksache Nr. 60/ 2008  vom 17.04.2008  gebilligt und ist nach § 4a Absatz 3 BauGB für die Dauer von einem Monat  öffentlich auszulegen. Die durch die Planung der Gemeinde berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Der Gemeinde Schönwalde-Glien  liegen umweltrelevante Stellungnahmen zum Immissionsschutz vor.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom

09.06.2008  bis  11.07.2008

öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde - Glien, Zimmer 11, OT Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12, 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:

Montag, Mittwoch                   von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,
Dienstag                                 von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,
Donnerstag                            von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Freitag                                    von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

Während dieser Zeit können Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.

 

Schönwalde-Glien, den  18.04.2008


gez.
Bodo Oehme
Bürgermeister   




(Siegel)