Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien


Der Entwurf  des  Bebauungsplanes  Nr. 24 „Alter Wansdorfer Weg" für das Gebiet in der Gemarkung Schönwalde mit den Flurstücken 69 (teilw.), 70 (teilw.), 73 (teilw.), 74 bis 76, 77/2, 79 (teilw.), 81/1, 81/2, 81/3, 81/4, 84, 85, 86/1, 86/2, 87 bis 93, 98, 166 (teilweise), 109 (teilw.), 188 bis 190, 192 bis 194, 204 und 205 der Flur 29 einschließlich der Begründung (siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches in der Anlage) wurde gemäß Beschluss der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien zur Drucksache Nr. 45/2008 vom 17.04.2008 gebilligt und nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer von einem Monat zur öffentlichen Auslegung und nach § 4 Absatz 2 BauGB zur Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt. Der Gemeinde Schönwalde-Glien liegen keine umweltrelevanten Stellungnahmen zum Immissionsschutz vor.

Zur Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 05.05.2008 bis einschließlich 06.06.2008 öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde - Glien, Zimmer 11, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:

Montag, Mittwoch         von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,
Dienstag                      von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,
Donnerstag                  von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Freitag                         von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

Während dieser Zeit können Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.

 

Schönwalde-Glien, den 22.04.2008


gez.
Bodo Oehme
Bürgermeister   




(Siegel)