Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien


Der geänderte Entwurf  des  Text-Bebauungsplanes  Nr. 02  „Nordmärkische"  mit Begründung für  den Ortsteil Schönwalde-Siedlung für das Gebiet in der Gemarkung Schönwalde mit den Flurstücken 8 bis 171, 210 bis 215, 218, 219, 221, 224 bis 230,  235/40 in der Flur 21, den Flurstücken 1 bis 41 in der Flur 22 und den Flurstücken 1 bis 28, 30 bis 38, 41 bis 95, 98 bis 151, 153, 155 und 160 bis 170 in der Flur 23 wurde gemäß Beschluss der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien vom 13.12.2007 zur Drucksache Nr. 253/2007 gebilligt und nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer von 1 Monat zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt. Dabei wurde gleichzeitig bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

Zur Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 11.02.2008 bis einschließlich 13.03.2008 öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde - Glien, Zimmer 11, OT Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12, 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:

Montag und Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,
Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,
Donnerstag von 7.30 Uhr bis  15.00 Uhr und
Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
(ausgenommen der Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

Während dieser Zeit können Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.

 

Schönwalde, den 19.12.2007


gez.
Bodo Oehme
Bürgermeister   




(Siegel)