Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 24 „Alter Wansdorfer Weg“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung

Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien

Betr.:    Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 24 „Alter Wansdorfer Weg" der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung

Der Entwurf des  Bebauungsplanes  Nr. 24 „Alter Wansdorfer Weg" (Planfassung Stand Juni 2008) für das Gebiet in der Gemarkung Schönwalde mit den Flurstücken 69 (tlw.), 70 (tlw.), 73 (tlw.), 74 - 76, 77/2, 79 (tlw.), 81/1, 81/2, 81/3, 81/4, 84, 85, 86/1, 86/2, 87 - 93, 98, 166 (tlw.), 109 (tlw.), 188 - 190, 192 - 194, 204 und 205 der Flur 29 einschließlich der Begründung (siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches in der Anlage) wurde gemäß Beschluss der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien zur Drucksache Nr. 139/2008 vom 10.07.2008 gebilligt und nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer von einem Monat zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt. Der Gemeinde Schönwalde-Glien  liegen umweltrelevante Stellungnahmen zum Immissionsschutz vor.

Zur Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 04.08.2008 bis einschließlich  04.09.2008 öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde - Glien, Zimmer 11, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:

Montag, Mittwoch         von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,
Dienstag                      von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,
Donnerstag                  von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr,
Freitag                         von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr).

Während dieser Zeit können Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Schönwalde-Glien, den 11.07.2008


gez.
Bodo Oehme
Bürgermeister   




(Siegel)