Bekanntmachung des Beschlusses zur Abschnittsbildung für das Straßenbauvorhaben Fasanensteig vom Zeisigsteig in Richtung Muhrgraben bis zum Habichtsteig (Beschluss Nr. DR 025/2016 vom 17.03.2016)


Die Gemeindevertretung beschließt:

Für das Straßenbauvorhaben Fasanensteig wird ein Abschnitt gemäß §130 Abs. 2 BauGB vom Zeisigsteig in Richtung Muhrgraben bis zum Habichtsteig gebildet. Der genaue Umfang des Abschnitts ergibt sich aus der beiliegenden Anlage.

 

Begründung

Die Abrechnung einer an der einzelnen, selbstständigen Erschließungsanlage durchgeführten Straßenbaumaßnahme bildet die Regel. Die Aufwandsermittlung und die Abrechnung eines Teilstückes einer selbstständigen Anlage hingegen bildet die Ausnahme (Abschnitt).

Im Jahre 2015 wurde die Planung für den Straßenbau im Fasanensteig erarbeitet und in der Sitzung der Gemeindevertretung am 21.01.2016 vorgestellt und beschlossen. Das Bauprogramm erfasst die Teileinrichtungen Fahrbahn, Straßenbeleuchtung und Oberflächenentwässerung. Im Haushaltsplan der Gemeinde für das Jahr 2016 sind die Kosten für den Bau des 1. Abschnittes Fasanensteig eingestellt worden. Die Baumaßnahme wird zurzeit ausgeschrieben und soll im Juli 2016 beginnen.

Da die Erhebung von Erschließungsbeiträgen erst nach Fertigstellung einer selbstständigen Erschließungsanlage erfolgen kann, macht sich eine Abschnittsbildung im Fasanensteig erforderlich. Damit wird sichergestellt, dass die Gemeinde Schönwalde-Glien die Beitragserhebung nach Abschluss der Baumaßnahme des 1. Abschnittes zeitnah durchführen kann. Der entstandene Aufwand für diesen Abschnitt wird nur auf die von diesem Abschnitt der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.


gez.
Bodo Oehme
Bürgermeister


Die Anlagen können im Ratsinformationssystem beim betreffenden Beschluss DR 025/2016 eingesehen werden.