Offenlage des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 28 „Wohnen und altersgerechtes Wohnen Gimpelsteig“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung


Der Entwurf  zum vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 28 „Wohnen und altersgerechtes Wohnen Gimpelsteig“ für das ca. 1.230m² große Plangebiet am nördlichen Siedlungsrand des Ortsteils Schönwalde-Siedlung (Gemarkung Schönwalde, Flur 15, Flurstücke 4 tlw. und 5 tlw. - siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches in der Anlage) einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und Eingriffsregelung wurde gemäß Beschluss der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien zur Drucksache DR 071/2016 vom 26.05.2016 in der Entwurfsfassung vom 17. Mai 2016 gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von einem Monat zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie nach § 4 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wurde für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1 a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

Es liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:

Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Mensch, Vegetation und Tierwelt, Kultur und sonstige Sachgüter, sowie Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 11.07.2016 bis einschließlich 11.08.2016 öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.15, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:

Montag, Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,
Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,
Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr,
Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr).

Die Unterlagen können auch im Internet unter sitzungsdienst.schoenwalde-glien.de zur o.g. Drucksachennummer eingesehen werden.

Während dieser Zeit können Stellungnahmen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Schönwalde-Glien, den 1. Juni 2016


gez.
Bodo Oehme
Bürgermeister     




(Siegel)