11. Änderungssatzung der Satzung über den Bebauungsplan „Am Schmiedeweg“ OT Paaren im Glien


Beschluss Nr. DR 036/2016
Bebauungsplan "Am Schmiedeweg", OT Paaren im Glien, Verfahren zur 11. Änderung der Satzung:
Satzungsbeschluss

Die Gemeindevertretung beschließt die 11. Änderungssatzung der Satzung über den Bebauungsplan „Am Schmiedeweg“ OT Paaren im Glien in der Satzungsfassung März 2016, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung für das Gebiet mit den Flurstücken 215/1, 217/1, 221, 347, 348, 350, 351, 359-366, 369-388, 393-396, 400. 403, 440, 441, 453, 455, 457, 462-464, 476, 478, 563, 564, 568-573, 580, 586-600, 604 und 610-612 der Flur 4 in der Gemarkung Paaren im Glien.

Aufgrund des § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 23.September 2004 (BGBl. I Nr. 52 S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) wird mit Beschlussfassung durch die Gemeinde die 11. Änderungssatzung über den Bebauungsplan „Am Schmiedeweg“ erlassen.

Die Begründung wird gebilligt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, gemäß § 10 Absatz 3 BauGB die Satzung über den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten, über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

 

Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien

Betr.: 11. Änderungssatzung der Satzung über den Bebauungsplan „Am Schmiedeweg“ der Gemeinde Schönwalde-Glien  für den  Ortsteil Paaren im Glien

Die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 17.03.2016 unter der Drucksache DR 036/2016 beschlossene 11. Änderungssatzung der Satzung über den Bebauungsplan „Am Schmiedeweg“ der Gemeinde Schönwalde-Glien, OT Paaren im Glien bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung für das Gebiet mit den Flurstücken 215/1, 217/1, 221, 347, 348, 350, 351, 359-366, 369-388, 393-396, 400. 403, 440, 441, 453, 455, 457, 462-464, 476, 478, 563, 564, 568-573, 580, 586-600, 604 und 610-612 der Flur 4 in der Gemarkung Paaren im Glien wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der zur Zeit gültigen Fassung bekannt gemacht.

Die 11. Änderungssatzung über den Bebauungsplan „Am Schmiedeweg“ bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil und der Begründung (Stand der Satzungsfassung März 2016) tritt am Tag der Bekanntmachung in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan ab diesem Tag im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Zimmer 2.15, OT Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien während der Dienststunden

Montag und Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr, Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr (ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Gemäß § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuches sind beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis  des Bebauungsplanes sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Schönwalde-Glien geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist werden diese unbeachtlich.

Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Schönwalde-Glien, 4.4.2016


gez.
Bodo Oehme
Bürgermeister




(Dienstsiegel)