Bekanntmachung der Widmung einer Teilfläche der Straße Am Südhang als öffentliche Verkehrsfläche


Widmungsverfügung
Nach § 6 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28 Juli 2009 (GVBl. I/09, Nr. 15 S. 358) zuletzt geändert durch Gesetz vom 04. Juli 2014 (GVBl.I/14, Nr. 27)  erhält folgende Teilfläche die Eigenschaft einer öffentlichen Straße und wird der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zu Verfügung gestellt:

Lagebezeichnung:           
Gemarkung Schönwalde,
Flur 12                   
Flurstück  124 tlw.

Straßenname:   
Am Südhang                                

Klassifizierung:
Die vorstehende Straße ist eine Gemeindestraße gemäß  § 2 und § 3 BbgStrG.

Träger der Straßenbaulast:
Gemeinde Schönwalde-Glien

Widmungsbeschränkung:
ohne; verkehrsrechtliche Anordnungen gelten entsprechend

Inkrafttreten:
Die Widmung tritt nach Veröffentlichung in Kraft.


Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Gemeinde Schönwalde-Glien, -Der Bürgermeister-, OT Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Schönwalde-Glien 22.03.2016


gez.
Bodo Oehme
Bürgermeister     




Siegel