8. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Schönwalde-Glien zur Umlage der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände „Großer Havelländischer Hauptkanal-Havelkanal-Havelseen“ und „Schnelle Havel“


Aufgrund der §§ 3 und 28 der Kommunalverfassung für das Land Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07, [Nr. 19], S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30. Juni 2022 und des § 80 Abs. 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. März 2012 (GVBl. I/12, [Nr. 20]), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 04. Dezember 2017 (GVBl. I/17, [Nr.28]) und des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl. I/04, [Nr. 8], S. 174), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2019 (GVBl. I/19, [Nr. 36]) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönwalde-Glien in ihrer Sitzung am 25.01.2024 zur Drucksachen-Nr.: DR 01/2024 folgende

 

8. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Schönwalde-Glien zur Umlage der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände „Großer Havelländischer Hauptkanal-Havelkanal-Havelseen“ und „Schnelle Havel“ beschlossen:

 

Artikel 1

Änderung der Satzung der Gemeinde Schönwalde-Glien zur Umlage der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände „Großer Havelländischer Hauptkanal-Havelkanal-Havelseen“ und „Schnelle Havel“

§ 5 Umlagesatz Buchstabe a) wird geändert gefasst wie folgt:

   „a)        für den Wasser- und Bodenverband „Großer Havelländischer Hauptkanal-Havelkanal-

                Havelseen“ ab dem 01.01.2024 zu den Vorteilsgebietstypen

Siedlungs- und Verkehrsfläche                                             0,003597 €/qm

Landwirtschaft                                                                            0,001798 €/qm

Waldflächen                                                                                 0,000899 €/qm“

 

§ 5 Umlagesatz Buchstabe c) wird geändert gefasst wie folgt:

 

„c) Es werden Verwaltungskosten in Höhe von 1,49 € pro Bescheid festgesetzt.“

§ 6 Kleinbeträge wird geändert gefasst wie folgt:

Umlagebeiträge bis zu 3,50 € werden nicht erhoben.

 

Artikel 2

Diese 8. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Schönwalde-Glien zur Umlage der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände „Großer Havelländischer Hauptkanal-Havelkanal-Havelseen“ und „Schnelle Havel“ tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.

 

Schönwalde-Glien, den 30.01.2024

gez.
Bodo Oehme
Bürgermeister

Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände „Großer Havelländischer Hauptkanal-Havelkanal-Havelseen“ und „Schnelle Havel