Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Schönwalde-Glien in der Sitzung am 20.07.2023 unter der Drucksache Nr. 113 / 2023 als Satzung beschlossene Bebauungsplan Nr. 18/99 „Fliegersiedlung Nord“ 1. Änderung für das Gebiet in der Ortslage Schönwalde-Dorf, bestehend aus der Planzeichnung und dem Text, der Ergänzung zur Ursprungsbebauungsplanbegründung für das ca. 11,6 ha große Gemeindegebiet wird gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der zur Zeit gültigen Fassung hiermit erneut bekannt gemacht.
Jedermann kann die o.g. Satzung und die dazugehörige Begründung zum Bebauungsplan Nr. 18/99 „Fliegersiedlung Nord“ 1. Änderung ab diesem Tag in der Gemeinde Schönwalde – Glien, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde - Glien, während folgender Zeiten:
Montag und Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,
Dienstag von 9.00 Uhr bis 18.30 Uhr,
Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr und
Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
(ausgenommen der Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Auch die DIN Norm 18005 kann von jedermann zu den angegebenen Zeiten eingesehen werden. Sie gilt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 18/99 "Fliegersiedlung Nord" 1. Änderung. Es besteht die Möglichkeit, Einsicht in die Norm zu nehmen und weitere Informationen zu erhalten.
Gemäß § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuches sind Mängel der Abwägung sowie eine Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von 2 Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Schönwalde - Glien geltend gemacht worden sind.
Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 3 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Schönwalde-Glien, den 7. Februar 2024 gez.
(Dienstsiegel) Bodo Oehme, Bürgermeister