Offenlage der 1. Änderung im Bereich des Bebauungsplans Nr. 08 „Straße A“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung


Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien hat in ihrer Sitzung am 16.03.2023 unter der Drucksache DR 077/2023 die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02 „Nordmärkische“ beschlossen. Der Änderungsbereich umfasst die Flurstücke Flur 5: Flurstücke 1 – 12, 15, 38, 41 – 47, 49 – 79, 325 – 328, 331 – 335, 364 – 367, 371, 372, 286 in der Gemarkung Schönwalde (siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches).

In der Sitzung am 25.01.2024 wurde unter der Drucksache DR 272/2023 die 1. Änderung gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB bestimmt.

Die Planänderung erfolgt gemäß § 13 BauGB als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ in vereinfachen Verfahren. Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von einer zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung i. S. des § 3 Abs. 1 BauGB findet nicht statt.

Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 08 „Straße A“ einschließlich der Begründung werden hiermit für die Dauer von einem Monat zur Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt.

Folgende Planunterlagen liegen zur Einsichtnahme bereit:

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt. Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 27.05.2024 bis einschließlich 28.06.2024 öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.17, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:

 

                                               Montag, Mittwoch                                 von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,

                                               Dienstag                                                    von 9.00 Uhr bis 18.30 Uhr,

                                               Donnerstag                                              von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr

                                               Freitag                                                       von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

                                               (ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

 

Während dieser Zeit können Stellungnahmen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind.

Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung. Die Stellungnahmen sollen den vollen Namen und die Postanschrift der Vortragenden bzw. des Vortragenden enthalten und, sofern möglich, angeben, auf welches Grundstück sich die Stellungnahme bezieht.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Stellungnahmen können schriftlich, auch elektronisch oder durch Fax oder in sonstiger Weise, oder mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden bei der oben angegebenen Dienststelle abgegeben werden. Gemäß § 3 (1) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind. Gemäß § 3 (2) BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Die ausgelegten Unterlagen sind auf der Internetseite der Gemeinde Schönwalde-Glien über www.schoenwalde-glien.de (Leben & Wohnen/ Bebauungspläne/ Offenlagen) sowie auch über das Geoportal der Gemeinde Schönwalde-Glien unter www.geoportal-schoenwalde-glien.de (Öffentliche Auslegungen) einsehbar.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e, Abs. 3 DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

 

Schönwalde-Glien, den 29. April 2024

 

                                                                                                                              gez. Bodo Oehme

                                                                                                                              Bodo Oehme

                                                                               (Siegel)                               Bürgermeister