Der Wahlausschuss überträgt auf die Wahlleiterin auf der Grundlage der §§ 59 Abs. 3 und 60 Abs. 6 BbgKWahlG die Aufgabe zur Feststellung des Verlustes der Rechtsstellung eines Vertreters gemäß § 59 Abs. 3 BbgKWahlG und die Aufgabe zur Feststellung der Berufung von Ersatzpersonen gemäß § 60 Abs. 6 BbgKWahlG.
Dies gilt für die Wahl zur Gemeindevertretung sowie für die Wahlen der Ortsbeiräte Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung und Wansdorf am 09.06.2024.
Schönwalde-Glien, den 04.07.2024
gez.
Cindy Hein
Wahlleiterin der Gemeinde Schönwalde-Glien