Bebauungsplan Nr. 06 „In den Steigen“der GemeindeSchönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung


Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Schönwalde-Glien in der Sitzung am 21.03.1996 unter der Drucksache Nr. 40 / 96 als Satzung beschlossene Bebauungsplan Nr. 06 „In den Steigen“ für das Gebiet in der Ortslage Schönwalde-Siedlung,  bestehend aus der Planzeichnung und dem Text, für das ca. 55,1 ha große Gemeindegebiet wird gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der zur Zeit gültigen Fassung hiermit erneut bekannt gemacht.

Jedermann kann die o.g. Satzung und die dazugehörige Begründung zum Bebauungsplan Nr. 06 „In den Steigen“ ab diesem Tag in der Gemeinde Schönwalde – Glien, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde - Glien, während folgender Zeiten:

                                Montag und Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,

                               Dienstag von 9.00 Uhr bis 18.30 Uhr,

                               Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr und

                               Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr 

                               (ausgenommen der Mittagspause von 12.30 Uhr  bis 13.00 Uhr),

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Auch die DIN Norm 4109 kann von jedermann zu den angegebenen Zeiten eingesehen werden. Sie gilt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 06 "In den Steigen". Es besteht die Möglichkeit, Einsicht in die Norm zu nehmen und weitere Informationen zu erhalten.

Gemäß § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuches sind Mängel der Abwägung sowie eine Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von 2 Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Schönwalde - Glien geltend gemacht worden sind.

Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 3 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

 

Schönwalde-Glien, den 7. Feb. 2024                                                          gez.

                                                                               (Dienstsiegel)                         Bodo Oehme, Bürgermeister