Bebauungsplan Nr. 07A „Schönwalde-Zentrum“  1. Änderung der Gemeinde Schönwalde–Glien für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung


(wird erneut bekannt gemacht aufgrund eines Bekanntmachungsfehlers)

Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Schönwalde-Glien in der Sitzung am 24.04.2025 unter der Drucksache Nr. 008/2023 als Satzung beschlossene Bebauungsplan Nr. 07A „Schönwalde-Zentrum“, 1. Änderung, für das Gebiet in der Ortslage Schönwalde-Siedlung, bestehend aus der Planzeichnung und dem Text wird gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der zur Zeit gültigen Fassung hiermit bekannt gemacht.

Jedermann kann die o.g. Satzung und die dazugehörige Begründung zum Bebauungsplan Nr. 07A „Schönwalde-Zentrum“, 1. Änderung, ab diesem Tag in der Gemeinde Schönwalde-Glien, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien, während der Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Gemäß § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuches sind Mängel der Abwägung sowie eine Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von 1 Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Schönwalde-Glien geltend gemacht worden sind.

Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 3 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Schönwalde-Glien, den 20.10.2025                                      gez.
                                                                                                             Bodo Oehme, Bürgermeister
                                                                                                             (Dienstsiegel)