Erneute Offenlage des Entwurfs zur Flächennutzungsplanänderung im Bereich des Bebauungsplans „Grünefelder Dorfstraße 8, 10, 12“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Grünefeld


Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien hat in ihrer Sitzung am 21.11.2024 unter der Drucksache DR 159/2024 die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans „Grünefelder Dorfstraße 8, 10, 12“ im OT Grünefeld für den Geltungsbereich Gemarkung Grünefeld, Flur 1, Flurstücke 12/1 (tlw.), 13 (tlw.), 14 (tlw.) und 16 (tlw.) einschließlich der Begründung gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauBG und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Die Flächennutzungsplanänderung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Umweltbericht aufgestellt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

Der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich der Begründung wird hiermit für die Dauer von einem Monat zur Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt. Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 10.02.2025 bis einschließlich 14.03.2025 öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.19, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:

                                               Montag, Mittwoch                von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,

                                               Dienstag                                   von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr,

                                               Donnerstag                             von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr

                                               Freitag                                       von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

                                               (ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

Während dieser Zeit können Stellungnahmen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung. Die Stellungnahmen sollen den vollen Namen und die Postanschrift der Vortragenden bzw. des Vortragenden enthalten und, sofern möglich, angeben, auf welches Grundstück sich die Stellungnahme bezieht.

Die ausgelegten Unterlagen sind auf der Internetseite der Gemeinde Schönwalde-Glien über www.schoenwalde-glien.de (Rathaus & Service/ Aktuelles/ Bekanntmachungen) oder über das Landesportal www.uvp-verbund.de/bb (Bauleitplanung) sowie auch über das Geoportal der Gemeinde Schönwalde-Glien unter www.geoportal-schoenwalde-glien.de (Öffentliche Auslegungen) einsehbar.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Stellungnahmen können schriftlich, auch elektronisch oder durch Fax oder in sonstiger Weise, oder mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden bei der oben angegebenen Dienststelle abgegeben werden. Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e, Abs. 3 DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

 

Schönwalde-Glien, den 8. Januar 2025

                                                                                                                              gez.

                                                                                                                              Bodo Oehme

                                                                               (Siegel)                                Bürgermeister

Änderungsblatt FNP-Ä Grünefelder Dorfstraße 8-10-12

Begründung

Karte BP Gruenefelder Dorfstr. 8-10-12