Bekanntmachung der Wahlleiterin gemäß § 60 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) i.V.m. § 81 Absatz 1 Satz 1 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) über Ausscheiden von Vertretern und Berufung von Ersatzpersonen (Sitzübergang) in den Ortsbeirat Schönwalde-Siedlung der Gemeinde Schönwalde-Glien  


Sitzübergang auf eine Ersatzperson des Wahlvorschlages der Wählergruppe Bürger für Schönwalde-Glien e.V. (BfS) zur Wahl des Ortsbeirates Schönwalde-Siedlung der Gemeinde Schönwalde-Glien am 09.06.2024

Herr Reinhold Ehl, gewähltes Mitglied des Ortsbeirates Schönwalde-Siedlung, verzichtet mit Schreiben vom 18.06.2025 mit sofortiger Wirkung gemäß § 59 Absatz 1 Nr. 1 BbgKWahlG auf seinen Sitz als gewähltes Mitglied des Ortsbeirates Schönwalde-Siedlung. Damit verliert er die Rechtsstellung als Mitglied des Ortsbeirates Schönwalde-Siedlung mit sofortiger Wirkung.     

Gemäß § 60 Absatz 3 BbgKWahlG habe ich festgestellt, dass der Sitz im Ortsbeirat Schönwalde-Siedlung auf die erste Ersatzperson des Wahlvorschlages der BfS, Herrn Michael Krug, übergehen wird.  

Herr Michael Krug hat am 26.06.2025 den freien Sitz innerhalb der gesetzlichen Frist angenommen.

Gegen diese Feststellungen des Wahlleiters der Gemeinde Schönwalde-Glien sind die in

§§ 55 bis 58 BbgKWahlG genannten Rechtsbehelfe gegeben.

 

Schönwalde-Glien, den 07.07.2025

 gez.
Cindy Hein
Wahlleiterin der Gemeinde Schönwalde-Glien