Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 06 „In den Steigen“ 2. Änderung, OT Schönwalde-Siedlung


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönwalde-Glien hat in ihrer Sitzung am 16.10.2025  die Billigung und Auslegung des Bebauungsplans Nr. 06 „In den Steigen“ 2. Änderung beschlossen.

 

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Schönwalde-Siedlung im Süden der Gemeinde Schönwalde-Glien und umfasst das Siedlungsgebiet zwischen Amselsteig im Westen und Norden. Im Süden wird der Geltungsbereich von der Berliner Allee begrenzt und im Osten durch den Nieder Neuendorfer Kanal. Im Nordosten grenzt an das Plangebiet „In den Steigen“ der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 08 „Wohngebiet Straße A“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 06 „In den Steigen“ umfasst eine Fläche von circa 55 ha mit rund 550 Grundstücken.

Übersichtskarte: Lage des Geltungsbereichs (ohne Maßstab)

Darin enthalten sind die Grundstücke des Amselsteigs, Drosselsteigs, Finkensteigs, Wachtelsteigs, Schwalbensteigs, Stieglitzsteigs, Meisensteigs, Zeisigsteigs, Kleibersteigs, Nachtigallensteigs, Kiebitzsteigs, Hänflingsteigs, Waldkauzsteigs, Rotkehlchensteig, Zaunkönigsteigs und teilweise der Berliner Allee.

Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 06 „In den Steigen“ entspricht dem Geltungsbereich des rechtswirksamen Ursprungsbebauungsplans. Die konkrete Abgrenzung ist der obigen Abbildung zu entnehmen.

Planungsziel
Die Änderung des Bebauungsplans Nr. 06 „In den Steigen“ dient der Klarstellung zur Anzahl der im Geltungsbereich maximal zulässigen Vollgeschosse. Zudem ist eine Regelung zur überbaubaren Grundstücksfläche je Baugrundstück vorgesehen. Planungsziel ist die Gewährleistung einer ortsbildverträglichen städtebaulichen Entwicklung des Siedlungsgebietes entsprechend den Planungszielen des Ursprungsbebauungsplans. Diese Planungsziele sehen kein drittes Vollgeschoss in überhohen Dachräumen vor.

Auf der Grundlage der bisher getroffenen textlichen Festsetzungen werden in Einzelfällen Gebäudekubaturen ermöglicht, die aufgrund überhoher Dachräume den optischen Eindruck eines dreigeschossigen Gebäudes erzeugen und damit im Widerspruch zum ursprünglichen Planungsziel der Beschränkung auf maximal zwei Vollgeschosse stehen. Zudem wurde die zulässige Grundfläche von bis zu 140 m² für das zulässige Einzelhaus auf den jeweiligen Grundstücken in Einzelfällen für die Errichtung von zwei Einzelhäusern genutzt. Daher ist zur Klarstellung der ursprünglichen Planungsabsicht eine Änderung des rechtswirksamen Bebauungsplans erforderlich.

Zur Vermeidung von unnötigen Befestigungen und Versiegelungen soll mit der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 06 „In den Steigen“ im Geltungsbereich des Bebauungsplans die Lage der Garagen und Stellplätze auf den vorderen Bereich der Baugrundstücke beschränkt werden. Die im September 2022 beschlossene Stellplatzsatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien sieht einen höheren Bedarf an Pkw-Stellplätzen vor, als er bisher im Ursprungsbebauungsplan berücksichtigt wurde. Daher muss auf den Baugrundstücken, die laut der aktuellen Stellplatzsatzung einen höheren Bedarf an Pkw-Stellplätzen aufweisen, die bebaubare Fläche für Nebenanlagen erhöht werden.

Die Festsetzungen der vorliegenden Entwurfsfassung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 06 „In den Steigen“ sehen hierfür entsprechende Regelungen vor. Außerdem ist die durch die zusätzlichen Stellplätze versiegelte Fläche und die damit verbundene Beeinträchtigung des Schutzgutes Boden durch Pflanzmaßnahmen auszugleichen. Außerdem erfolgen mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Korrekturen der bisherigen Festsetzungen, wenn sie sich als rechtsfehlerhaft, widersprüchlich oder ungenau herausgestellt haben.

Das Änderungsverfahren wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 Absatz 3 Satz 2 BauGB von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB abgesehen wird.

Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.

 

Dazu findet  vom

05.01.2026 bis einschließlich 06.02.2026

die Beteiligung der Öffentlichkeit statt.

Die Öffentlichkeit hat Gelegenheit, sich in diesem Zeitraum zur Planung zu äußern und Stellungnahmen abzugeben.

Die folgenden Unterlagen, 

  • Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 06 „In den Steigen“ 2. Änderung (Stand Oktober 2025)
  • Planbegründung zum Bebauungsplan Nr. 06 „In den Steigen“ 2. Änderung (Stand Oktober 2025)

werden im Internet veröffentlicht.

Die Einsicht in die Unterlagen ist dort möglich über

Darüber hinaus werden alle Unterlagen im genannten Zeitraum öffentlich ausgelegt. Sie können eingesehen werden bei der

Gemeinde Schönwalde-Glien
Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien Ortsteil Schönwalde-Siedlung
(Rathaus Bauamt Zimmer 2.19)

während folgender Öffnungszeiten
Dienstag:                9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr,
Donnerstag:            7:30 Uhr bis 12:00 Uhr.

Stellungnahmen können im Auslegungszeitraum folgendermaßen bei der Gemeinde Schönwalde-Glien eingereicht werden:

  • per E-Mail an bauamt@schoenwalde-glien.de,
  • postalisch an Gemeinde Schönwalde-Glien, Bauamt, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien,
  • schriftlich oder mündlich zur Niederschrift während der Öffnungszeiten beim Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.19.

Es wird ferner darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Hinweise zum Datenschutz:

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes. Alle vollständigen Informationen über die Datenverarbeitung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Artikel 13 und 14 der DSGVO finden Sie unter

https://www.schoenwalde-glien.de/de/erklaerungen/datenschutzerklaerungen-aemter/

Schönwalde-Glien, den 2025-11-28

                                                                                                              gez.

                                                                                                              Bodo Oehme

                                                                               (Siegel)                Bürgermeister