Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 08 „Straße A“ der Gemeinde Schönwalde-Glien


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönwalde-Glien hat in ihrer Sitzung am 16.03.2023  die Änderung des Bebauungsplans Nr. 08 „Straße A“ beschlossen.

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Schönwalde-Siedlung im Südosten der Gemeinde Schönwalde-Glien und umfasst das Siedlungsgebiet beiderseits der Straße „Habichtsteig“ einschließlich der Stichstraßen „Bussardsteig“ und „Falkensteig“.


Übersichtskarte: Lage des Geltungsbereichs (ohne Maßstab)

Der räumliche Geltungsbereich umfasst mit Katasterstand vom 09. Oktober 2025 die nachstehenden Flurstücke der Flur 5 in der Gemarkung Schönwalde:

  • Flurstücke 2 – 12, 15 – 34, 36 – 38, 41 – 47, 49 – 79, 286, 325 – 328, 331 – 335, 364 – 367, 371, 372.

Planungsziel
Die Änderung des Bebauungsplans Nr. 08 „Straße A“ dient der Klarstellung hinsichtlich der maximal zulässigen Anzahl an Vollgeschossen im Geltungsbereich. Ziel der Planung ist es, eine ortsbildverträgliche städtebauliche Entwicklung des Siedlungsgebiets zu gewährleisten, die den ursprünglichen Planungszielen entspricht. Diese sehen ausdrücklich keine dritten Vollgeschosse in überhohen Dachräumen der jeweiligen Baugrundstücke vor.
Auf Basis der bisherigen textlichen Festsetzungen war es jedoch in Einzelfällen möglich, Gebäude Kubaturen zu errichten, die durch überhöhe Dachräume faktisch ein drittes Vollgeschoss zulassen. Dies widerspricht dem ursprünglichen Planungsziel, die bauliche Entwicklung auf maximal zwei Vollgeschosse zu beschränken. Um die ursprüngliche Planungsabsicht eindeutig zu verdeutlichen, ist daher eine Änderung des rechtswirksamen Bebauungsplans erforderlich.
Im Rahmen dieser Änderung wird zudem vorgesehen, eine Überschreitung der bislang zulässigen Grundfläche zuzulassen, sofern auf dem jeweiligen Baugrundstück gemäß den Bestimmungen der gemeindlichen Stellplatzsatzung drei oder mehr Stellplätze oder Garagen geschaffen werden müssen.

Ergänzend werden Regelungen eingeführt, die Ausgleichsmaßnahmen bei Überschreitung der zulässigen Grundfläche betreffen. Darüber hinaus erfolgen Festsetzungen zur Versickerung des auf den Baugrundstücken anfallenden Niederschlagswassers sowie zum Ausschluss von Schottergärten, um eine ökologisch nachhaltige Entwicklung zu fördern.
Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen ausschließlich zu den vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen sowie deren möglichen Auswirkungen abgegeben werden können.

Dazu findet  vom

03.11.2025 bis einschließlich 05.12.2025

die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit statt.

Die Öffentlichkeit hat Gelegenheit, sich in diesem Zeitraum zur Planung zu äußern.       
Die folgenden Unterlagen, 

  • Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 08 „Straße A“ 1. Änderung - Entwurf (Stand Oktober 2025)
  • Begründung zum Bebauungsplan Nr. 08 „Straße A“ 1. Änderung - Entwurf (Stand Oktober 2025)

werden im Internet veröffentlicht.

Die Einsicht in die Unterlagen ist dort möglich über

Darüber hinaus werden alle Unterlagen im genannten Zeitraum öffentlich ausgelegt. Sie können eingesehen werden bei der

Gemeinde Schönwalde-Glien
Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien Ortsteil Schönwalde-Siedlung
(Rathaus Bauamt Zimmer 2.19)
während folgender Dienstzeiten
Montag, Mittwoch: 9:00 Uhr – 15:00 Uhr
Dienstag: 9:00 Uhr – 18:00 Uhr
Donnerstag: 7:30 Uhr – 15:00 Uhr
Freitag: 9:00 Uhr – 12:00 Uhr
(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

Stellungnahmen können im Auslegungszeitraum folgendermaßen bei der Gemeinde Schönwalde-Glien eingereicht werden:

  • per E-Mail an bauamt@schoenwalde-glien.de,
  • postalisch an Gemeinde Schönwalde-Glien, Bauamt, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien,
  • schriftlich oder mündlich zur Niederschrift während der Öffnungszeiten beim Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.19.

Hinweise zum Datenschutz:

Im Rahmen der Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes. Alle vollständigen Informationen über die Datenverarbeitung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Artikel 13 und 14 der DSGVO finden Sie unter

https://www.schoenwalde-glien.de/de/erklaerungen/datenschutzerklaerungen-aemter/

Schönwalde-Glien, den 2025-10-9

                                                                                                                              gez.
                                                                                                                              Bodo Oehme
                                                                                               (Siegel)               Bürgermeister