Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien hat in ihrer Sitzung am 16.03.2023 unter der Drucksache DR 078/2023 die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 „Fasanensteig“ beschlossen. Der Änderungsbereich umfasst die Flurstücke Flur 5: Flurstücke 219/1 (tlw.), 220/23, 220/24, 220/30, 220/41, 220/42, 220/43, 220/44, 267, 268, 270 – 274, 276 -284, 287, 288, 290 – 297, 299 – 324, 336 – 361, 363, 368 – 370, 373, 374, 376 in der Gemarkung Schönwalde (siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches).
In der Sitzung am 25.01.2024 wurde unter der Drucksache DR 273/2023 die 1. Änderung gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB bestimmt.
Der modifizierte Entwurf (2. Entwurf – Stand Mai 2025) des Bebauungsplans Nr. 22 „Fasanensteig“ wird mit Entwurfsbegründung für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Absatz 2 i.V.m. § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich ausgelegt. Zudem werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 i.V.m. § 4a Absatz 3 BauGB erneut beteiligt und von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
Folgende Planunterlagen liegen zur Einsichtnahme bereit:
- Planzeichnung
- Begründung
Ergänzend sind die Unterlagen während des unten genannten Zeitraums gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet über https://www.schoenwalde-glien.de (Rathaus & Service/ Aktuelles/ Bekanntmachungen) sowie auch über das Geoportal der Gemeinde Schönwalde-Glien unter https://www.geoportal-schoenwalde-glien.de (Öffentliche Auslegungen) einsehbar. Ein Link zu der Bekanntmachung sowie den Planunterlagen befindet sich auf dem zentralen Internetportal des Landes Brandenburg, das unter https://www.uvp-verbund.de/ erreichbar ist.
Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 02.06.2025 bis einschließlich 04.07.2025 öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.19, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:
Montag, Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,
Dienstag von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr,
Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr).
Während der Veröffentlichungsfrist können bei der Gemeinde Schönwalde-Glien Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden. Die E-Mail-Adresse lautet: bauamt@schoenwalde-glien.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Schönwalde-Glien, den 05. Mai 2025
gez.
Bodo Oehme
(Siegel) Bürgermeister