Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 24 „Alter Wansdorfer Weg“ im „Bereich Netto Marken Discount“ 1. Änd. sowie zur Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Schönwalde-Glien


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönwalde-Glien hat in ihrer Sitzung am 18.09.2025  die 1. Änderung sowie die Billigung und Auslegung des Bebauungsplans Nr. 24 „Alter Wansdorfer Weg“ im „Bereich Netto Marken Discount“ beschlossen. Im Parallelverfahren soll der Flächennutzungsplan der Gemeinde für den Geltungsbereich des Bebauungsplans geändert werden. 

Das im Ortsteil Schönwalde-Siedlung gelegene Plangebiet mit einer Größe von ca. 0,8 ha wird begrenzt:

  • im Norden und Nordosten an den Alten Wansdorfer Weg,
  • im Osten an die Falkenseer Straße,
  • im Süden an Wald sowie im Westen wiederum an Wald und Wohnbebauung.

Übersichtskarte: Lage des Geltungsbereichs (ohne Maßstab)

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 24 „Alter Wansdorfer Weg“ im „Bereich Netto Marken Discount“ 1. Änd. umfasst die nachstehenden Flurstücke der Flur 29 in der Gemarkung Schönwalde:

  • Flur 29 – Flurstücke 88, 91, 225, 226, 227, 228, 229 und 230.

Planungsziel

Anlass für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 „Alter Wansdorfer Weg“ im „Bereich Netto Marken-Discount“ in der Gemeinde Schönwalde-Glien ist die geplante Erweiterung der Filiale des Lebensmitteldiscounters. Die derzeitige Verkaufsfläche soll um rund 200 m² auf 1.000 m² vergrößert werden, und zwar u.a. zugunsten großzügigerer Warenpräsentation und niedrigerer Regalhöhen.

Durch die Vergrößerung der Verkaufsfläche ist das Vorhaben gemäß dem bisher rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 24 „Alter Wansdorfer Weg“ unzulässig; denn dieser setzt den Bereich des Lebensmittelmarktes als allgemeines Wohngebiet WA2 fest. Zwar sind nach § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO)1 in allgemeinen Wohngebieten die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden zulässig, allerdings bestimmt § 11 Abs. 3 BauNVO, dass großflächige Handelsbetriebe nur in

Kerngebieten und in für sie festgesetzten Sondergebieten zulässig sind, wobei als großflächig Betriebe einzuschätzen sind, deren Geschossfläche größer als 1.200 m² ist. Dies wird hier der Fall sein; denn die Geschossfläche soll auf knapp über 1.300 m² vergrößert werden.

Entsprechend wird vorgeschlagen, ein „sonstiges Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Einzelhandel Nahversorgung“ gemäß § 11 BauNVO festzusetzen und so die Erweiterung des Lebensmittelmarktes zu ermöglichen.

Gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.

Dazu findet  vom

03.11.2025 bis einschließlich 05.12.2025

die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt.

Die Öffentlichkeit hat Gelegenheit, sich in diesem Zeitraum zur Planung zu äußern.

Die folgenden Unterlagen, 

  • Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 24 „Alter Wansdorfer Weg“ im „Bereich Netto Marken Discount“ 1. Änd. - Vorentwurf (Stand Juni 2025)
  • Begründung zum Bebauungsplan Nr. 24 „Alter Wansdorfer Weg“ im „Bereich Netto Marken Discount“ 1. Änd. im Ortsteil - Vorentwurf (Stand Juni 2025)
  • Planzeichnung zur Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Schönwalde-Glien im Bereich B-Plan Nr. 24 „Alter Wansdorfer Weg“ im „Bereich Netto Marken Discount“ 1. Änd.- Vorentwurf (Stand Juni 2025)
  • Planzeichnung zur Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Schönwalde-Glien im Bereich B-Plan Nr. 24 „Alter Wansdorfer Weg“ im „Bereich Netto Marken Discount“ 1. Änd.- Vorentwurf (Stand Juni 2025)

werden im Internet veröffentlicht.

Die Einsicht in die Unterlagen ist dort möglich über

Darüber hinaus werden alle Unterlagen im genannten Zeitraum öffentlich ausgelegt. Sie können eingesehen werden bei der

Gemeinde Schönwalde-Glien

Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien Ortsteil Schönwalde-Siedlung

(Rathaus Bauamt Zimmer 2.19)

während folgender Dienstzeiten

Montag, Mittwoch: 9:00 Uhr – 15:00 Uhr

Dienstag: 9:00 Uhr – 18:00 Uhr

Donnerstag: 7:30 Uhr – 15:00 Uhr

Freitag: 9:00 Uhr – 12:00 Uhr

(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

Stellungnahmen können im Auslegungszeitraum folgendermaßen bei der Gemeinde Schönwalde-Glien eingereicht werden:

  • per E-Mail an bauamt@schoenwalde-glien.de,
  • postalisch an Gemeinde Schönwalde-Glien, Bauamt, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien,
  • schriftlich oder mündlich zur Niederschrift während der Öffnungszeiten beim Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.19.

Hinweise zum Datenschutz:

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes. Alle vollständigen Informationen über die Datenverarbeitung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Artikel 13 und 14 der DSGVO finden Sie unter

https://www.schoenwalde-glien.de/de/erklaerungen/datenschutzerklaerungen-aemter/

Schönwalde-Glien, den 2025-10-6

                                                                                                                              gez.

                                                                                                                              Bodo Oehme

                                                                                              (Siegel)                 Bürgermeister