Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Schönwalde-Glien in der Sitzung am 18.09.2025 unter der Drucksache Nr. 076/2025 als Satzung beschlossene Bebauungsplan „Siedlung Chausseestraße“, 1. Änderung (Ursprungsbebauungsplan „Behindertengerechte Siedlung Chausseestraße“), für das Gebiet in der Ortslage Paaren im Glien, bestehend aus der Begründung und textlichen Festsetzung zum Bebauungsplan sowie des Ursprungsbebauungsplans wird gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der zur Zeit gültigen Fassung hiermit bekannt gemacht.
Jedermann kann die o.g. Satzung und die dazugehörige Begründung zum Bebauungsplan „Siedlung Chausseestraße“, 1. Änderung (Ursprungsbebauungsplan „Behindertengerechte Siedlung Chausseestraße“) ab diesem Tag in der Gemeinde Schönwalde-Glien, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien, während der Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Gemäß § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuches sind Mängel der Abwägung sowie eine Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von 2 Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Schönwalde - Glien geltend gemacht worden sind.
Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 3 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Schönwalde-Glien, den 01.10.2025 gez.
Bodo Oehme, Bürgermeister
(Dienstsiegel)