Zahlungserinnerung


Hiermit dürfen wir alle Steuerpflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschrift- bzw. Einzugsverfahren teilnehmen, daran erinnern, dass folgende Zahlungen für das II. Quartal 2025 am

15. Mai 2025

fällig sind:

- die Grundsteuer A

- die Grundsteuer B

- die Gewerbesteuer

- die Hundesteuer

- die Zweitwohnungssteuer

- die Umlage Wasser- und Bodenverband

Gemäß § 259 Abgabenordnung können die vorgenannten Steuern und Gebühren vollstreckt werden. Einer besonderen Mahnung an die einzelnen Schuldner bedarf es nicht, wenn vor Fälligkeit an die Zahlung erinnert wird.

Diese Zahlungserinnerung gilt als öffentliche Bekanntmachung im Sinne des § 259 der Abgabenordnung.

 

Schönwalde-Glien, den 15.04.2025

 gez.

Bodo Oehme

Bürgermeister