Hiermit dürfen wir alle Steuerpflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschrift- bzw. Einzugsverfahren teilnehmen, daran erinnern, dass folgende Zahlungen für das II. Quartal 2025 am
15. Mai 2025
fällig sind:
- die Grundsteuer A
- die Grundsteuer B
- die Gewerbesteuer
- die Hundesteuer
- die Zweitwohnungssteuer
- die Umlage Wasser- und Bodenverband
Gemäß § 259 Abgabenordnung können die vorgenannten Steuern und Gebühren vollstreckt werden. Einer besonderen Mahnung an die einzelnen Schuldner bedarf es nicht, wenn vor Fälligkeit an die Zahlung erinnert wird.
Diese Zahlungserinnerung gilt als öffentliche Bekanntmachung im Sinne des § 259 der Abgabenordnung.
Schönwalde-Glien, den 15.04.2025
gez.
Bodo Oehme
Bürgermeister