Erneute Offenlage der 1. Änderung im Bereich des Bebauungsplans Nr. 05 „Baumalleen“ (3. Entwurf) der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung


Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien hat in ihrer Sitzung am 20.04.2023 unter der Drucksache DR 098/2023 die Änderung des Bebauungsplans Nr. 05 „Baumalleen“ beschlossen. Der Änderungsbereich bestehend aus den folgenden Flurstücken: Flur 3: Flurstücke 233 (tlw.), 274 – 277, 279 – 282, 283/1, 283/2, 283/3, 283/4, 285, 286/1, 286/2, 287, 40, 402, 410, 411, 426 – 428; Flur 16: Flurstücke 1 – 7, 8/1, 8/2, 9 – 25, 27 – 65, 66/1, 66/2, 67 – 81, 83 – 106, 107/2, 109 – 159, 161 – 170, 172 – 182, 184 – 194, 194/26, 195/26, 195 – 201; Flur 17: Flurstücke 26 – 33, 35 -72, 97; Flur 25: Flurstücke 1 – 45, 47 – 93, 95 – 202, 205 – 215, 218 - 244, 245/3, 246/1; 247, 248, 249/2 (tlw.), 251 – 253, 254/1, 255/6, 258, 259/2, 260 – 270, 271/2, 272 -274, 277 – 283, 285 – 310, 312 – 318; 319; Flur 26: Flurstücke 1 – 5, 8 – 41, 42/1, 42/2, 44  47, 47/7, 48, 48/7; in  der Gemarkung Schönwalde (siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches).

Die Planänderung erfolgt gemäß § 13 BauGB als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im vereinfachten Verfahren. Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von einer zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung i. S. des § 3 Abs. 1 BauGB findet nicht statt.

In der Sitzung am 22.02.2024 wurde unter der Drucksache DR 012/2024 die 1. Änderung gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Erneue öffentliche Auslegung erfolgt gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4a Absatz 3 BauGB.

Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 05 „Baumalleen“ (3. Entwurf) einschließlich der Begründung werden hiermit für die Dauer von einem Monat zur Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt.

Folgende Planunterlagen liegen zur Einsichtnahme bereit:

  • Planzeichnung
  • Begründung

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt. Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 05.05.2025 bis einschließlich 06.06.2025 öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.19, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:

  Montag, Mittwoch                               von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,
  Dienstag                                                   von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
Donnerstag                                             von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Freitag                                                       von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
         (ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

Während der Veröffentlichungsfrist können bei der Gemeinde Schönwalde-Glien Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden. Die E-Mail-Adresse lautet: bauamt@schoenwalde-glien.de.

Stellungnahmen können auch schriftlich, durch Fax oder mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden bei der oben angegebenen Dienststelle abgegeben werden. Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die ausgelegten Unterlagen sind auch auf der Internetseite der Gemeinde Schönwalde-Glien über www.schoenwalde-glien.de (Rathaus & Service/ Aktuelles/ Bekanntmachungen), über das Geoportal der Gemeinde Schönwalde-Glien unter www.geoportal-schoenwalde-glien.de (Öffentliche Auslegungen) sowie auch über das Landesportal www.uvp-verbund.de einsehbar.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e, Abs. 3 DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Schönwalde-Glien, den 26. März 2025                                         gez.
                                                                                                                      Bodo Oehme
                                                                          (Siegel)                            Bürgermeister