Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet II“ sowie zur Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Schönwalde-Glien 


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönwalde-Glien hat in ihrer Sitzung am 21.03.2024  die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet II“ beschlossen. Im Parallelverfahren soll der Flächennutzungsplan der Gemeinde für den Geltungsbereich des Bebauungsplans geändert werden. 

Das im Ortsteil Perwenitz gelegene Plangebiet mit einer Größe von ca. 37 ha wird begrenzt:

  • im Norden durch das bestehende Gewerbegebiet Perwenitz,
  • im Osten durch den östlichen Rand der bestehenden Alten Nauener Chaussee,
  • im Westen: durch die Flächen der Bundesautobahn A 10.

Die südliche Grenze bildet in etwa eine westliche Verlängerung der hier nach Osten abzweigenden Allee.

Übersichtskarte: Lage des Geltungsbereichs (ohne Maßstab)

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gewerbegebiet II“ umfasst die nachstehenden Flurstücke der Flur 2 und 4 der Gemarkung Perwenitz:

  • Flur 2 – Flurstücke 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58/4, 59/5, 83/4, 85/4, 115/4, 116/3, 117, 118, 119, 120, 121, 122, 123, 124, 126, 127, 128, 129/1, 129/2, 130, 131/5, 151, 158, 159 und 193 teilweise;
  • Flur 4 – Flurstück 169 teilweise.

Planungsziel

Ziel der Planung ist es, im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet II“ die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des bereits vorhandenen Gewerbegebietes zwischen der BAB A 10 und der Alten Nauener Chaussee zu schaffen. Dadurch soll in der Gemeinde Schönwalde-Glien ein bedarfsgerechtes Angebot unterschiedlicher Gewerbe- und Industriegrundstücke vorgehalten werden, das eine Weiterentwicklung bestehender sowie die Ansiedlung neuer Betriebe ermöglicht.

Der künftige Bedarf an Gewerbeflächen wurde nach Art und Umfang in einer „Machbarkeitsstudie zur Erweiterung des Gewerbegebietes II im Ortsteil Perwenitz der Gemeinde Schönwalde-Glien“ (IPG 06/2023) bestätigt.

Die Planung soll negative Auswirkungen auf Klima, Natur und Umwelt – vor allem auf geschützte Bestandteile der Umwelt – so weit wie möglich vermeiden, und die verbleibenden minimieren und ausgleichen. Die im Plangebiet bestehenden Sölle / Pfuhle als gesetzlich geschützte Biotope sowie die Alte Nauener Chaussee mit ihren begleitenden Gehölzstreifen sollen erhalten und gesichert werden. Die Auswirkungen zusätzlicher Verkehrs- und Lärmbelästigungen werden im weiteren Verfahren gutachterlich ermittelt und im Rahmen des Planverfahrens bewältigt.

Für die Belange des Umweltschutzes ist entsprechend der gesetzlichen Vorgaben im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

Gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.

Dazu findet 

vom 01.09.2025 bis einschließlich 02.10.2025

die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt.

Die Öffentlichkeit hat Gelegenheit, sich in diesem Zeitraum zur Planung zu äußern.

Die folgenden Unterlagen, 

werden im Internet veröffentlicht.

Die Einsicht in die Unterlagen ist dort möglich über

Darüber hinaus werden alle Unterlagen im genannten Zeitraum öffentlich ausgelegt. Sie können eingesehen werden bei der

Gemeinde Schönwalde-Glien

Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien Ortsteil Schönwalde-Siedlung

(Rathaus Bauamt Zimmer 2.19)

während folgender Dienstzeiten

Montag, Mittwoch: 9:00 Uhr – 15:00 Uhr

Dienstag: 9:00 Uhr – 18:00 Uhr

Donnerstag: 7:30 Uhr – 15:00 Uhr

Freitag: 9:00 Uhr – 12:00 Uhr

(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

Stellungnahmen können im Auslegungszeitraum folgendermaßen bei der Gemeinde Schönwalde-Glien eingereicht werden:

  • per E-Mail an bauamt@schoenwalde-glien.de,
  • postalisch an Gemeinde Schönwalde-Glien, Bauamt, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien,
  • schriftlich oder mündlich zur Niederschrift während der Öffnungszeiten beim Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.19.

Hinweise zum Datenschutz:

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes. Alle vollständigen Informationen über die Datenverarbeitung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Artikel 13 und 14 der DSGVO finden Sie unter

https://www.schoenwalde-glien.de/de/erklaerungen/datenschutzerklaerungen-aemter/

Schönwalde-Glien, den 2025-08-13

                                                                                                                                 gez.

                                                                                                                                 Bodo Oehme

                                                                               (Siegel)                                   Bürgermeister