Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplans "Behindertengerechte Siedlung Chausseestraße“ (künftig „Siedlung Chausseestraße“) der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Paaren im Glien


Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien hat in ihrer Sitzung am 20.03.2025 unter der Drucksache DR 027/2025 den Entwurf mit Stand Februar 2025 über den Bebauungsplan "Behindertengerechte Siedlung Chausseestraße“ (künftig Siedlung Chausseestraße“), 1. Änderung, einschließlich der Begründung zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Die 1. Änderung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigtem Verfahren gemäß § 13 BauGB mit einer förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB.

Der Entwurf Stand Februar 2025 einschließlich der Begründung wird für die Dauer von einem Monat zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.

Folgende Unterlagen werden öffentlich ausgelegt:

  • Planzeichnung Entwurf Stand Februar 2025,
  • Begründung Entwurf Stand Februar 2025,

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 05.05.2025 bis einschließlich 06.06.2025 öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.19, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:

                                            Montag, Mittwoch                               von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,

                                            Dienstag                                                  von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr,

                                            Donnerstag                                            von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr,

                                            Freitag                                                     von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

                                            (ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr).

Während der Veröffentlichungsfrist können bei der Gemeinde Schönwalde-Glien Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden. Die E-Mail-Adresse lautet: bauamt@schoenwalde-glien.de.

Stellungnahmen können auch schriftlich, durch Fax oder mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden bei der oben angegebenen Dienststelle abgegeben werden. Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

Es wird ferner darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die ausgelegten Unterlagen sind auch auf der Internetseite der Gemeinde Schönwalde-Glien über www.schoenwalde-glien.de (Rathaus & Service/ Aktuelles/ Bekanntmachungen), über das Geoportal der Gemeinde Schönwalde-Glien unter www.geoportal-schoenwalde-glien.de (Öffentliche Auslegungen) sowie auch über das Landesportal www.uvp-verbund.de einsehbar.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e, Abs. 3 DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Schönwalde-Glien, den 26.03.2025
                                                                                                                      gez.
                                                                                                                      Bodo Oehme
                                                                          (Siegel)                            Bürgermeister