Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 36 „Neues Feuerwehrdepot Schönwalde-Dorf“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Dorf


Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien hat in ihrer Sitzung am 21.03.2024 unter der Drucksache DR 207/2023 den Entwurf mit Stand Februar 2024 über den Bebauungsplan Nr. 36 „Neues Feuerwehrdepot Schönwalde-Dorf“ einschließlich der Begründung und Umweltbericht gebilligt.

Die Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB des überarbeiteten Entwurfes mit Stand Februar 2024 erfolgte in der Zeit vom 02.05.2024 bis einschließlich 07.06.2024. Wegen eines formalen Fehlers in dieser Bekanntmachung, muss die Bekanntmachung nunmehr wiederholt werden. Die im Zuge der fehlerhaften Offenlage eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen fanden im überarbeiteten Entwurf (Stand Februar 2025) Berücksichtigung.

Der

können für die Dauer von einem Monat gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

vom 01.09.2025 bis einschließlich 30.09.2025

eingesehen werden.

Die Einsicht in die Unterlagen ist möglich über

Darüber hinaus sind die Planunterlagen im genannten Zeitraum zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Sie können im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.19, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Öffnungszeiten eingesehen werden:

            Dienstag                      von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr,

            Donnerstag                 von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Stellungnahmen können im Auslegungszeitraum bei der Gemeinde Schönwalde-Glien wie folgt eingereicht werden:

  • per E-Mail an bauamt@schoenwalde-glien.de,
  • postalisch an Gemeinde Schönwalde-Glien, Bauamt, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien,
  • schriftlich oder mündlich zur Niederschrift während der Öffnungszeiten beim Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.19.

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hatte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Der Bebauungsplan wird im zweistufigen Regelverfahren erarbeitet.

Folgende umweltrelevante Informationen stehen zur Verfügung:

  • Umweltbericht und Eingriffsregelung (Stand Februar 2025) mit einer
    • Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter (Fläche, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Mensch, Vegetation/Tierwelt, Kultur und sonstige Sachgüter) unter Berücksichtigung der Nullvariante,
    • Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern,
    • Prüfung Verstoß gegen artenschutzrechtliche Verbote,
    • Beschreibung umweltrelevanter Maßnahmen
    • Beschreibung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen,
    • Darstellung der wichtigsten geprüften anderweitigen Lösungs-Vorschläge
    • Monitoring,
    • Beurteilung Befreiung /Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit dem LSG „Nauen-Brieselang-Krämer“
  • Eingriffsregelung
    • Bestandsaufnahme und Bewertung der Schutzgüter,
    • Konfliktanalyse und Vermeidung/Verminderungsmaßnahmen zu den Schutzgütern,
    • Kompensationsermittlung,
    • Darstellung der Ausgleichsmaßnahmen im und außerhalb des Plangebietes,
    • Waldumwandlung,
    • Bilanzierung und Kostenschätzung für die Neubepflanzung

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen bereits vor und werden hiermit ausgelegt:

  • Stellungnahme des Landkreises Havelland (vom 07.06.2024, insbesondere mit Hinweisen der Unteren Naturschutzbehörde zur Lage im LSG, zum besonderen Artenschutz und zum Umweltbericht)
  • Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt Brandenburg (vom 10.06.2024, zu den Belangen des Immissionsschutzes)

Hinweise zum Datenschutz:

Im Rahmen der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes. Alle vollständigen Informationen über die Datenverarbeitung im Rahmen der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB der Öffentlichkeit gemäß Artikel 13 und 14 der DSGVO finden Sie unter

https://www.schoenwalde-glien.de/de/erklaerungen/datenschutzerklaerungen-aemter/

Schönwalde-Glien, den 27.08.2025

                                                                                               gez.

                                                                                               Bodo Oehme

                                                           (Siegel)                     Bürgermeister