Bekanntmachung Mehrkosten bei der Gewässerunterhaltung


Der Wasser- und Bodenverband (WBV) „Großer Havelländischer Hauptkanal – Havelkanal – Havelseen“ mit Sitz in Nauen unterhält rund 2000 km Gewässer II. Ordnung im Verbandsgebiet.

Eine wesentliche Aufgabe des WBV ist die Erhaltung des Gewässerbettes zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses.

Die dafür notwendigen Unterhaltungsarbeiten an Gewässern werden in der Regel mit mobiler Technik ausgeführt. Dafür benötigt der Verband einen ausreichend breiten Unterhaltungsstreifen am Gewässer. Es besteht die gesetzliche Verpflichtung der Grundeigentümer und -nutzer, die Uferbereiche so zu bewirtschaften, dass die Gewässerunterhaltung nicht beeinträchtigt wird.

Die Errichtung baulicher Anlagen innerhalb dieser Unterhaltungsstreifen unterliegt daher der Genehmigungspflicht durch die zuständige Wasserbehörde.

Speziell in Siedlungsgebieten müssen viele Gräben entweder manuell oder mit erheblichem technischem Mehraufwand unterhalten werden, weil bauliche Anlagen am Gewässer (wie z.B. Einfriedungen und Gebäude) und Nutzungen im Uferbereich (z.B. Anpflanzungen) die Befahrung mit Unterhaltungstechnik nicht zulassen. Dadurch erhöhen sich die Unterhaltungskosten für den Verband erheblich.

Der WBV ist gesetzlich verpflichtet, sich diesen Mehraufwand vom Verursacher ersetzen zu lassen.

In § 85 Brandenburgisches Wassergesetz heißt es dazu:

„…Erhöhen sich die Kosten der Unterhaltung durch besondere, die Unterhaltung erschwerende Umstände (Erschwerung), so hat der Verursacher oder der Eigentümer des Grundstücks oder der Anlage dem Gewässerunterhaltungspflichtigen die Mehrkosten zu ersetzen.

…Die Erhebung der Mehrkosten erfolgt durch Leistungsbescheid. Hiergegen erhobene Rechtbehelfe haben keine aufschiebende Wirkung.“

Der Wasser- und Bodenverband Nauen wird aus diesem Grund in Kürze die Erhebung der Mehrkosten im Verbandsgebiet für das Jahr 2020 durchführen. Jeder Anlieger eines Gewässerabschnittes, der 2020 nur manuell zu bearbeiten war, erhält einen entsprechenden Leistungsbescheid für das betreffende Jahr.

Die zu erstattenden Kosten ergeben sich aus der Länge der erschwerenden Anlage im Uferbereich multipliziert mit dem für das 2020 ermittelten Mehrkostensatz je Meter.

Die Länge wird aus dem geografischen Informationssystem (GIS) des Verbandes digital ermittelt.

Der Mehrkostensatz errechnet sich aus der Differenz zwischen den jährlichen Kosten, der maschinelle Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung und den jährlichen Kosten der manuellen Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung.

Der allgemeine Flächenbeitrag für die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung wird durch die Erhebung der Erschwerungskosten entlastet.

 

gez. Hacke
Geschäftsführer
Wasser- und Bodenverband „GHHK–HK–HS“
Am Schlangenhorst 23, 14641 Nauen
Tel.         (03321) 82819-00
Fax.         (03321) 82819-29
E-Mail:    info@wbv-nauen.de