Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplans „Wohnbebauung nördlich des Kienberger Weges zwischen den Grundstücken Kienberger Weg 21 und Nr. 37“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Paaren im Glien


Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplans „Wohnbebauung nördlich des Kienberger Weges zwischen den Grundstücken Kienberger Weg 21 und Nr. 37“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Paaren im Glien

Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien hat in ihrer Sitzung am 17.09.2020 unter der Drucksache DR 132/2020 die Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnbebauung nördlich des Kienberger Weges zwischen den Grundstücken Kienberger Weg 21 und Nr. 37“ für das ca. 9.234m² große, am nördlichen Ortsrand gelegene Plangebiet, bestehend aus den Flurstücken 485, 486, 556 (tlw.), 172 (tlw.), 180 (tlw.), 658 (tlw.), 659 (tlw.) und 182 (tlw.) der Flur 4 in der Gemarkung Paaren im Glien beschlossen (siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches).

In der Sitzung am 10.12.2020 wurde unter der Drucksache DR 206/2020 der Planentwurf in der Fassung September 2020 gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB bestimmt.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung“ aufgestellt. Für einen „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ kann gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB ein beschleunigtes Verfahren durchgeführt werden, wenn für die zulässige Grundfläche i.S.§ 19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) eine Größe der Grundfläche von weniger als 2 ha festgesetzt wird. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von einer zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung i. S. des § 3 Abs. 1 BauGB findet nicht statt.

Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohngebäuden angrenzend an den Kienberger Weg, die der vorhandenen angrenzenden Bebauung am Kienberger Weg hinsichtlich der Lage auf dem Grundstück und dem Maß der baulichen Ausnutzung entsprechen.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Wohnbebauung nördlich des Kienberger Weges zwischen den Grundstücken Kienberger Weg 21 und Nr. 37“ einschließlich der Begründung sowie der Ermittlung und Bewertung der Umweltbelange und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag werden hiermit für die Dauer von einem Monat zur Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt.

Folgende Planunterlagen liegen zur Einsichtnahme bereit:

•              Planzeichnung

•              Begründung mit Unterlagen zur Ermittlung und Bewertung der Umweltbelange und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt. Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 04.02.2021 bis einschließlich 04.03.2021 öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.17, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:

                                              

Montag, Mittwochvon 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Donnerstagvon 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Freitagvon 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 

                                               (ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

Während dieser Zeit können Stellungnahmen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind.

Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung. Die Stellungnahmen sollen den vollen Namen und die Postanschrift der Vortragenden bzw. des Vortragenden enthalten und, sofern möglich, angeben, auf welches Grundstück sich die Stellungnahme bezieht.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die geltenden Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 werden eingehalten. Aus Gründen des Infektionsschutzes und der Vorsorge dürfen die ausgelegten Unterlagen zum Bebauungsplan nur einzeln und nach Anmeldung gesichtet werden. Die Einzelheiten dieser Möglichkeit der Einsichtnahme und einer etwaigen persönlichen Rücksprache werden auf telefonische Anfrage unter der Rufnummer 03322 -248 430 oder auf Anfrage per Mail unter bauamt@schoenwalde-glien.de mitgeteilt.

Stellungnahmen können schriftlich, auch elektronisch oder durch Fax oder in sonstiger Weise, oder mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden bei der oben angegebenen Dienststelle abgegeben werden. Gemäß § 3 (1) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind. Gemäß § 3 (2) BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Die ausgelegten Unterlagen sind auch auf der Internetseite der Gemeinde Schönwalde-Glien über www.schoenwalde-glien.de (Wirtschaft/ Bebauungspläne/ Offenlagen) einsehbar.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e, Abs. 3 DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Schönwalde-Glien, den 7. Januar 2021

                                                                                                                            gez.
                                                                                                                            Bodo Oehme
                                                                               (Siegel)                                  Bürgermeister