Zahlungserinnerung


Hiermit dürfen wir alle Steuerpflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschrift- bzw. Einzugsverfahren teilnehmen, daran erinnern, dass folgende Zahlungen für

das IV. Quartal 2021 am 15. November 2021 fällig sind:

- die Grundsteuer A

- die Grundsteuer B

- die Gewerbesteuer

- die Hundesteuer

- die Zweitwohnungssteuer

- die Umlage der Verbandsbeiträge an den Wasser- und Bodenverband

  „Schnelle Havel“ Liebenwalde

- die Umlage der Verbandsbeiträge an den Wasser- und Bodenverband

  „Großer Havelländischer Hauptkanal-Havelkanal-Havelseen“ Nauen

Gemäß § 259 Abgabenordnung können die vorgenannten Steuern und Gebühren vollstreckt werden. Einer besonderen Mahnung an die einzelnen Schuldner bedarf es nicht, wenn vor Fälligkeit an die Zahlung erinnert wird.

Diese Zahlungserinnerung gilt als öffentliche Bekanntmachung im Sinne des § 259 der Abgabenordnung.

Schönwalde-Glien, den 18. Oktober 2021

gez.
Bodo Oehme
Bürgermeister