
Eckdaten:
Grundstücksfläche ca. 4.700 m² (erweiterbar auf 6.500 m² bis mglw. max. 8.000 m²)
Pachtdauer: 60 Jahre mit Option auf Verlängerung
Erbbauzins: mindestens 3 %
kurzfristig bebaubar: nein (Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanes BP Nr. 29 "Ambulante Pflegeeinrichtung Fehrbelliner Str. 8" liegt vor, Umbenennung des Bebauungsplanes in BP Nr. 29 „Altersgerechtes Wohnen Fehrbelliner Str. 8“ im laufenden Verfahren möglich)
Baugenehmigung: muss beantragt werden
Erschlossen ja
Bebaubar nach: Bebauungsplan
Zustand des Grundstückes: - freie Fläche von 4.700 m² (keine Gebäude vorhanden)
- auf Erweiterungsfläche bis mglw. max. 8.000 m² befindet sich eine Mülldeponie, welche entsorgt werden muss
Objektbeschreibung:
Die Gemeinde Schönwalde-Glien vergibt ein Erbbaurecht über eine Teilfläche von ca. 4.700 m² auf dem gemeindeeigenen Grundstück in der Fehrbelliner Straße 8 in 14621 Schönwalde-Glien, OT Siedlung, (Gemarkung Schönwalde, Flur 15, Flurstücke 208 (Teilstück), 1/5, 1/8 (Teilstück).
Auf der Erweiterungsfläche (Flurstück 1/8) befindet sich eine Mülldeponie. Durch die Abtragung der Deponie ist die Fläche um 1.800 m² bis 3.300 m² erweiterbar.
Zweckbestimmung:
Nach Maßgabe des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes soll eine Einrichtung zum altersgerechten Wohnen in der Fehrbelliner Straße 8 errichtet werden.
Die Errichtung und der Betrieb von rein kommerziell genutzten Objekten, ohne soziale und/oder medizinische Zwecksetzung, wird nicht gestattet sein. Ein etwaiger Betrieb durch einen vom Erbbaurechtsnehmer beauftragten Dritten ist zulässig.
Die Entscheidung zur Einräumung eins Erbbaupachtvertrages an einen Interessenten soll in Abhängigkeit zum künftigen Nutzungskonzept für das Objekt getroffen werden. Hierzu wird eine Präsentation in der Gemeindevertretung stattfinden.
Für den Fall, dass der Vertragspartner innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des Erbbauvertrages nicht mit der Errichtung eines nach Maßgabe des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zulässigen, der sozialen und medizinischen Versorgung der Bevölkerung dienenden Objektes beginnt, behält sich die Gemeine Schönwalde-Glien die Kündigung des Erbbauvertrages vor.
Lage:
Das Grundstück befindet sich in der Gemeinde Schönwalde-Glien im OT Siedlung nahe dem Ortskern. Das Rathaus, ein Geschäftshaus mit Anbietern des täglichen Bedarfs, Ärzten und weitere Einkaufsmöglichkeiten befinden sich in unmittelbarer Nachbarschaft. Schönwalde-Siedlung ist einer der 7 Ortsteile der Gemeinde mit derzeit 5.777 Einwohnern (Stand 19.11.2025).
Durch die Ortslage Siedlung führen die Berliner Allee sowie die Fehrbelliner Straße die über den Abzweig der Landesstraße (L 16) Schönwalde mit der Berliner Landesgrenze (Bezirk Spandau) verbinden. Das Gemeindegebiet von Schönwalde-Glien ist Teil des Regionalparks Krämer Forst. Die Gemeinde liegt am südwestlichen Rand der Grundmoränenplatte Ländchen Glien am Übergang zur Zehdenick-Spandauer Havelniederung. Sie grenzt im Norden an die Südausläufer des Krämerwaldes. Mit der Buslinie 651 ist Falkensee und mit der Linie 671 ist der ICE-Anschluss am Bahnhof Spandau erreichbar.
In der unmittelbaren Nachbarschaft zum Erbbaupachtgrundstück befinden sich ein Kindergarten, eine Grundschule, diverse Einkaufmöglichkeiten (Discounter, Friseur, Bank, Bibliothek, Fahrradladen etc.), Waldflächen und der kombinierte Trimm- und Lehrpfad „Waldwichtelpfad“.
Die Gemeindeverwaltung im Ort, die Restaurants Schwanenkrug und Sy (Sushi und vietnamesisch), Wälder und Naherholungsflächen sowie das Ufer des Havelkanals sind gut zu Fuß erreichbar.
Die Haltestellen der Buslinien sind nur wenige Meter entfernt. Die Anschlussstellen der A10 (Oberkrämer und Falkensee) sind jeweils in wenigen Autominuten erreichbar.
Bauplanungsrechtliche Situation:
Das Grundstück liegt an der L 16, Ortsdurchgangsstraße Fehrbelliner Straße. Im öffentlichen Straßenraum liegen alle örtlichen Ver- und Entsorgungsleitungen (Elektroenergie, Trink- und Schmutzwasser, Erdgas) an. In der Entwurfsfassung des Bebauungsplans aus Oktober 2018 war vorgesehen, dass das Hauptgebäude eine 3-Geschossigkeit aufweist. Für ein zusätzliches Staffelgeschoss liegen Beschlüsse des Ortsbeirats Schönwalde-Siedlung und Gemeindevertretung vor.
Neben der Entwicklung des Bebauungsplan mit der Gemeinde ist der Flächennutzungsplan zu ändern. Aktuell wird die Fläche als Wald ausgewiesen. Die Kosten für den Bebauungsplan sowie das Änderungsverfahren hinsichtlich des Flächennutzungsplanes sind vom Investor zu tragen.
Das künftige Erbbaupachtgrundstück grenzt an das Landschaftsschutzgebiet “Nauen – Brieselang – Krämer”.
Einzelheiten der Planung werden im Erschließungs- und Städtebaulichen Vertrag festgelegt.
Das Geh- Fahr- und Leitungsrecht muss für das hinter liegende Grundstück gesichert sein. Die für die Erschließung notwendigen Aufgaben sind vom Investor zu erbringen. Details dazu werden im abzuschließenden Erschließungs- und Städtebaulichen Vertrag geregelt.
Anforderung an die erforderlichen Stellplätze werden im Bebauungsplan gesondert festgesetzt.
Abgabefrist:
Die Einreichung der Unterlagen (Vorstellung Investor, Konzept, Angebot Pachtzins) erfolgt bitte per E-Mail (pdf-Format – bis max. 35 MB an vergabe@schoenwalde-glien.de) bis einschließlich 21.06.2026.
