Offenlage der Vorentwürfe des Bebauungsplans „Strandbad Schönwalde“, 2. Änderung, und der Änderung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Strandbad Schönwalde“, 2. Änderung, der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung


Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien hat in ihrer Sitzung am 23.04.2026 unter der Drucksache DR 041/2026 den Vorentwurf der Planzeichnung des Bebauungsplans „Strandbad Schönwalde“, 2. Änderung (Stand März 2026), einschließlich der Begründung, des Umweltberichts und der Umweltbestandskarte gebilligt. Ebenso hat sie den Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Strandbad Schönwalde“, 2. Änderung, (Stand Februar 2026) gebilligt.

Gleichzeitig wurde bestimmt, dass die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden soll.

Der

-   Vorentwurf der Planzeichnung des Bebauungsplanes (Stand März 2026),
-   die Begründung des Bebauungsplanes (Stand März 2026),
-   der Umweltbericht mit Eingriffsregelungen (Stand März 2026)
-   die Umweltbestandskarte,
-   der Vorentwurf des Änderungsblattes zur Änderung des Flächennutzungsplanes sowie
-   die Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes

können für die Dauer von einem Monat gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

vom 01.06.2026 bis einschließlich 03.07.2026

eingesehen werden.

Die Einsicht in die Unterlagen ist möglich über

 

Darüber hinaus sind die Planunterlagen im genannten Zeitraum zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Sie können im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.19, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Öffnungszeiten eingesehen werden:

                Dienstag                  von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr,

                Donnerstag             von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Zusätzliche Einsichtstermine können nach Absprache flexibel vereinbart werden.

Stellungnahmen (Äußerungen und Erörterungen) können im Auslegungszeitraum bei der Gemeinde Schönwalde-Glien wie folgt eingereicht werden:

  • per E-Mail an bauamt@schoenwalde-glien.de,
  • postalisch an Gemeinde Schönwalde-Glien, Bauamt, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien,
  • schriftlich oder mündlich zur Niederschrift während der Öffnungszeiten beim Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.19.

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hatte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Der Bebauungsplan wird im zweistufigen Regelverfahren erarbeitet.

Folgende umweltrelevante Informationen stehen zur Verfügung:

  • Umweltbericht und Eingriffsregelung (Stand März 2026) mit einer
    • Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter (Fläche, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Mensch, Vegetation/Tierwelt, Kultur und sonstige Sachgüter),
    • Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern,
    • Beschreibung umweltrelevanter Maßnahmen,
    • Darstellung der wichtigsten geprüften anderweitigen Lösungs-Vorschläge,
    • Monitoring
  • Eingriffsregelung
    • Bestandsaufnahme und Bewertung der Schutzgüter,
    • Konfliktanalyse und Vermeidung/Verminderungsmaßnahmen zu den Schutzgütern,
    • Kompensationsermittlung

 

Hinweise zum Datenschutz:

Im Rahmen der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes. Alle vollständigen Informationen über die Datenverarbeitung im Rahmen der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB der Öffentlichkeit gemäß Artikel 13 und 14 der DSGVO finden Sie unter

https://www.schoenwalde-glien.de/de/erklaerungen/datenschutzerklaerungen-aemter/

Schönwalde-Glien, den 05.05.2026

                                                                                                                             

                                                                                                              gez.
                                                                                                              Bodo Oehme
                                                                               (Siegel)               Bürgermeister