Nach § 6 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl.I/09, [Nr. 15], S.358) zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 6 des Gesetzes vom 5. März 2024
(GVBl.I/24, [Nr. 10], S.79) werden folgende Verkehrsflächen gewidmet:
1. Öffentliche Straße
Lagebezeichnung Straßenname
Flurstück 765 Sandplan
Gemarkung Paaren im Glien, Flur 4
2. Öffentlicher Gehweg
Lagebezeichnung
Gehweg entlang der Bäckerstege von der Kienberger Straße bis zur Einmündung der Straße Sandplan.
Flurstück 180 teilweise
Flurstück 579 teilweise
Gemarkung Paaren im Glien, Flur 4

Mit dieser Widmung werden die vorbezeichneten Flächen zu einer öffentlichen Sache und damit wie folgt in den Gemeingebrauch gestellt:
Die Straße zu 1. erfährt keine Beschränkung in der Benutzung.
Für den Gehweg zu 2. wird die Widmung auf folgende Benutzungsart beschränkt: fußläufiger Verkehr.
Im Rahmen der Widmung und der Verkehrsvorschriften ist damit der Gebrauch der Straße für jedermann gestattet.
Träger der Straßenbaulast
Gemeinde Schönwalde-Glien
Inkrafttreten
Die Widmung tritt nach Veröffentlichung in Kraft.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Gemeinde Schönwalde-Glien, -Der Bürgermeister-, OT Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Schönwalde-Glien, den 10. Juni 2026
gez.
Bodo Oehme
Bürgermeister Siegel
