Öffentliche Bekanntmachung der Wahlleiterin gemäß § 77 Abs. 1 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz i.V.m. § 74 Abs. 7 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung über die Feststellung des Ergebnisses der Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Schönwalde-Glien am 20. September 2026


Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23. September 2026 das Ergebnis der Bürgermeisterwahl der Gemeinde Schönwalde-Glien ermittelt und folgende Feststellung getroffen:

  1. Zahl der wahlberechtigten Personen:                         8.776
  2. Zahl der Wähler:                                                                   5.825
  3. Zahl der ungültigen Stimmen:                                        67
  4. Zahl der gültigen Stimmen:                                          5.758
  5. Die Zahl der auf jeden Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen:

Familienname und Rufname des Bewerbers

Kurzbezeichnung der Partei oder Name des Wahlvorschlagsträgers

Stimmen

Hank, Marlen

CDU

972

Hartley, Yvonne

SPD

2.564

Gierke, Steffen

Einzelwahlvorschlag Gierke

1.008

Kraatz, Sven

Einzelwahlvorschlag Kraatz

1.214

 

Erforderliche Stimmenanzahl:

Die Stimmzahl, die mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen umfasst, beträgt mindestens

2.880

Die Stimmzahl, die 15 vom Hundert der wahlberechtigten Personen umfasst, beträgt

1.317

Die erforderliche Stimmzahl für die Wahl zum Bürgermeister beträgt

2.880

 

Für die Stichwahl am 11. Oktober 2026 sind nachstehende Bewerber zugelassen:

Familienname und Rufname des Bewerbers

Kurzbezeichnung der Partei oder Name des Wahlvorschlags

Stimmen

Hartley, Yvonne

SPD

2.564

Kraatz, Sven

Einzelwahlvorschlag Kraatz

1.214

Bei der Ermittlung und Feststellung der Bewerber für die Stichwahl war kein Losentscheid erforderlich.

Jede wahlberechtigte Person des Wahlgebietes, jede Partei, politische Vereinigung oder Wählergruppe, die einen Wahlvorschlag eingereicht hat, kann gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben (Wahleinspruch) mit der Begründung, dass die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend vorbereitet oder durchgeführt oder in anderer unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst worden ist.

Der Wahleinspruch ist bei der zuständigen Wahlleitung binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Begründung schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Schönwalde-Glien, den 23.09.2026
gez. Svenja Lehmann
Wahlleiterin der Gemeinde Schönwalde-Glien