Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23. September 2026 das Ergebnis der Bürgermeisterwahl der Gemeinde Schönwalde-Glien ermittelt und folgende Feststellung getroffen:
- Zahl der wahlberechtigten Personen: 8.776
- Zahl der Wähler: 5.825
- Zahl der ungültigen Stimmen: 67
- Zahl der gültigen Stimmen: 5.758
- Die Zahl der auf jeden Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen:
Familienname und Rufname des Bewerbers | Kurzbezeichnung der Partei oder Name des Wahlvorschlagsträgers | Stimmen |
Hank, Marlen | CDU | 972 |
Hartley, Yvonne | SPD | 2.564 |
Gierke, Steffen | Einzelwahlvorschlag Gierke | 1.008 |
Kraatz, Sven | Einzelwahlvorschlag Kraatz | 1.214 |
Erforderliche Stimmenanzahl:
Die Stimmzahl, die mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen umfasst, beträgt mindestens | 2.880 |
Die Stimmzahl, die 15 vom Hundert der wahlberechtigten Personen umfasst, beträgt | 1.317 |
Die erforderliche Stimmzahl für die Wahl zum Bürgermeister beträgt | 2.880 |
Für die Stichwahl am 11. Oktober 2026 sind nachstehende Bewerber zugelassen:
Familienname und Rufname des Bewerbers | Kurzbezeichnung der Partei oder Name des Wahlvorschlags | Stimmen |
Hartley, Yvonne | SPD | 2.564 |
Kraatz, Sven | Einzelwahlvorschlag Kraatz | 1.214 |
Bei der Ermittlung und Feststellung der Bewerber für die Stichwahl war kein Losentscheid erforderlich.
Jede wahlberechtigte Person des Wahlgebietes, jede Partei, politische Vereinigung oder Wählergruppe, die einen Wahlvorschlag eingereicht hat, kann gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben (Wahleinspruch) mit der Begründung, dass die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend vorbereitet oder durchgeführt oder in anderer unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst worden ist.
Der Wahleinspruch ist bei der zuständigen Wahlleitung binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Begründung schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Schönwalde-Glien, den 23.09.2026
gez. Svenja Lehmann
Wahlleiterin der Gemeinde Schönwalde-Glien
