Offenlage des Entwurfes des Bebauungsplans Nr. 12 „Germanische Stämme“, 1. Änderung, der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung


Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien hat in ihrer Sitzung am 20.08.2026 unter der Drucksache DR 115/2026 den Entwurf der Planzeichnung des Bebauungsplans Nr. 12 „Germanische Stämme“, 1 Änderung (Stand Juli 2026), einschließlich der Begründung (Stand Juli 2026) gebilligt. Das Gebiet des Bebauungsplanes ist in der Karte des räumlichen Geltungsbereiches dargestellt.

Gleichzeitig wurde bestimmt, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB  sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden soll.

Die Planänderung erfolgt gemäß § 13 BauGB im vereinfachen Verfahren. Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von einer zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung i. S. des § 3 Abs. 1 BauGB findet nicht statt.

Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 „Germanische Stämme“ einschließlich der Begründung sowie die DIN 4109 und die VDI 2719 werden hiermit für die Dauer von einem Monat zur Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt.

Folgende Planunterlagen, bestehend aus

 

liegen gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

vom 05.10.2026 bis einschließlich 06.11.2026

zur Einsichtnahme bereit.

Die Einsicht in die Unterlagen ist möglich über

Darüber hinaus sind die Planunterlagen im genannten Zeitraum zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Sie können im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.19, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Öffnungszeiten eingesehen werden:

                Dienstag                                   von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr,

                Donnerstag                             von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Während dieser Zeit können Stellungnahmen zum Planentwurf elektronisch, schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind.

Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung. Die Stellungnahmen sollen den vollen Namen und die Postanschrift der Vortragenden bzw. des Vortragenden enthalten und, sofern möglich, angeben, auf welches Grundstück sich die Stellungnahme bezieht.


Stellungnahmen (Äußerungen und Erörterungen) können im Auslegungszeitraum bei der Gemeinde Schönwalde-Glien wie folgt eingereicht werden:

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.


Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hatte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

 

Im Rahmen der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes. Alle vollständigen Informationen über die Datenverarbeitung im Rahmen der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB der Öffentlichkeit gemäß Artikel 13 und 14 der DSGVO finden Sie unter

https://www.schoenwalde-glien.de/de/erklaerungen/datenschutzerklaerungen-aemter/

 

Schönwalde-Glien, den 15.09.2026

                                                               gez.
                                                               Bodo Oehme                                                                        
(Siegel)                                                Bürgermeister