Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 06 „In den Steigen“, 2. Änderung, der Gemeinde Schönwalde–Glien, für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung


Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Schönwalde-Glien in der Sitzung am 18.06.2026 unter der Drucksache Nr. DR 075/2026 als Satzung beschlossene Bebauungsplan Nr. 06 „In den Steigen“, 2. Änderung, für das Gebiet in der Ortslage Schönwalde-Siedlung, bestehend aus der Planzeichnung und dem Text wird gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der zur Zeit gültigen Fassung hiermit bekannt gemacht.

Jedermann kann die o.g. Satzung, die dazugehörige Begründung und die DIN 4109 zum Bebauungsplan Nr. 06 „In den Steigen“, 2. Änderung, ab diesem Tag in der Gemeinde Schönwalde – Glien, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien, während der Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Gemäß § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuches sind Mängel der Abwägung sowie eine Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von 1 Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Schönwalde - Glien geltend gemacht worden sind.

Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 3 sowie Abs. 4 BauGB über die  Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

 

Schönwalde-Glien, den 24.06.2026                       gez.

                                                                                              Bodo Oehme, Bürgermeister 

                                                                                              (Dienstsiegel)