Offenlage des Entwurfs über den Bebauungsplan Nr. 17b „Wiesenweg 2. BA“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Dorf hier: Verlängerung des bekanntgemachten Zeitraums der Offenlage


Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien hat in ihrer Sitzung am 24.01.2019 unter der Drucksache DR 009/2019 den Entwurf  des Bebauungsplans Nr. 17b „Wiesenweg 2. BA“ in der Fassung Januar 2018 gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für das ca. 5,3 ha große Plangebiet südlich der Ackerstraße des Ortsteiles Schönwalde-Dorf für die Dauer von einem Monat beschlossen.

Gemäß Bekanntmachung über die Offenlage der Planunterlagen im Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien vom 21. Februar 2019 (15. Jahrgang, Nr. 02) liegen diese in der Zeit vom 04.03.2019 bis einschließlich 04.04.2019 öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.15, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:

Montag, Mittwochvon 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Donnerstagvon 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Freitagvon 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

                                                (ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

Die Auslegungsfrist wird hiermit bis zum 8. April 2019 verlängert.

Alle im Amtsblatt vom 21. Februar 2019 bekannt gemachten Angaben bzgl. der umweltrelevanten Unterlagen, die neben Bebauungsplanentwurf, Begründung und Artenschutzgutachten offengelegt werden, gelten unverändert fort.

Hinweis: Die ausgelegten Unterlagen sind auch im Internet der Gemeinde Schönwalde-Glien über www.schoenwalde-glien.de (Wirtschaft/ Bebauungspläne/ Offenlagen) einsehbar.

Während dieser Zeit wird jedermann Gelegenheit zur Erörterung des Entwurfs gegeben und es können von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Schönwalde-Glien, den 4. März 2019

                                    gez.
                                    Bodo Oehme
(Siegel)                     Bürgermeister