Offenlage des Entwurfs über den Bebauungsplan Nr. 17b „Wiesenweg 2. BA“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Dorf


Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien hat in ihrer Sitzung am 24.01.2019 unter der Drucksache DR 009/2019 den Entwurf  des Bebauungsplans Nr. 17b „Wiesenweg 2. BA“ in der Fassung Januar 2018 gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für das ca. 5,3 ha große Plangebiet südlich der Ackerstraße des Ortsteiles Schönwalde-Dorf für die Dauer von einem Monat beschlossen.

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist zur Sicherung der Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht gemäß Anlage 1 des BauGB beschrieben und bewertet werden.

Der Entwurf über den Bebauungsplan Nr. 17b „Wiesenweg 2. BA“ bestehend aus den Flurstücken 250, 392, 393, 394, 395, 396 sowie Teilflächen der Flurstücke 254 und 386 der Flur 1 in der Gemarkung Schönwalde (siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches in der Anlage) einschließlich der Begründung wird für die Dauer von einem Monat zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.

Ziel und Zweck des Bebauungsplans ist die Festsetzung eines reinen Wohngebietes gemäß § 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO).

Neben dem Entwurf des Bebauungsplans und der Begründung mit Umweltbericht mit Stand Januar 2019 liegen folgende umweltbezogene Unterlagen zur Einsichtnahme aus:

  • Artenschutzgutachten
  • Lärmgutachten

-           Verkehrlicher Beitrag bestehend aus dem verkehrsplanerischen Beitrag vom 03.04.2018, der Geschwindigkeitsmessung  vom 26.07.2917, dem Protokoll der Forschungs- und Planungsgruppe Stadt + Verkehr (FGS) zur Verkehrsrechtlichen Anordnung  vom 08.11.2017 und der ergänzenden Stellungnahme der FGS vom 05.12.2108

-           Baugrundgutachten aus dem Jahr 1995

-           Stellungnahme des Landesbetriebs Forst zur Feststellung der Waldeigenschaft vom 25.01.2018

-           Bürgerstellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

-           Stellungahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung:

                o        Landesamt für Umwelt vom 28.05.2018

                o        Gemeinsame Landesplanungsabteilung  vom 25.05.2018

                o        Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming vom 18.05.2018

                o        Landesbetrieb Straßenwesen vom 20.06.2018

                o        Landesbetrieb Forst Brandenburg vom 04.06.2018

               o        Wasser- und Bodenverband vom 11.05.2018

               o        Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum vom 29.05.2018

               o        Landkreis Havelland vom 01.06.2018

               o        Zentraldienst der Polizei vom 16.05.2018

               o        Stadt Falkensee vom 14.06.2018

Zu folgenden Schutzgütern und ihren Wechselwirkungen sind umweltbezogene Informationen verfügbar:

Schutzgut Tiere

            Faunistische Erfassung von Brutvögeln und Reptilien, Aussagen zu geschützten Arten

Schutzgut Pflanzen

            Bestandaufnahme und Bewertung der Biotope aufgrund der flächendeckenden Biotop-

            und Landnutzungskartierung (BLTN) CIR-Biotoptypen 2009 des LUGV (02/2015) sowie

            eigene Bestanderhebungen 09/2017

Schutzgut Fläche

            Begehung im Sommer 2017 der ehemals landwirtschaftlich genutzten Fläche

Schutzgut Boden

            Aussagen zu Bodentyp, Filter-, Puffer- und Transformatorfunktion, Erosionswiderstandsfunktion

Schutzgut Wasser

            Aussagen zu Grundwasser, Grundwasserneubildungsfunktion, Oberflächenwasser

            Lage des Plangebietes außerhalb einer Trinkwasserschutzgebietszone

Schutzgut Luft

            Vergleichsweise geringe Belastung durch Feinstaub und Stickoxide

Schutzgut Klima

            Aussagen zur Klimaregulationsfunktion/ bioklimatische Funktion

Schutzgut Orts- und Landschaftsbild

            Eigenart des Plangebietes durch die Randlage einer ehemaligen landwirtschaftlichen

            Freifläche und durch die östlich gelegenen älteren Baumbestände geprägt

Biologische Vielfalt

            Artenzahl und Vielfalt zwischen den Arten im Untersuchungsgebiet ist infolge

            anthropogener Einflüsse unterdurchschnittlich

Schutzgut Mensch, Gesundheit und Bevölkerung

            Öffentliche Grünfläche mit Spielplatz sowie der Wald öffentlich zugänglich

            Für die zu erwartenden Geräuschimmissionen in Bezug auf den Verkehrslärm wurde

            eine schalltechnische Untersuchung erarbeitet – keine gesundheitsrelevanten Lärm-

            immissionen zu erwarten

Schutzgut Kultur- und Sachgüter

            Bodendenkmale nicht bekannt, Hinweise im Falle archäologischer Funde

Die ausgelegten Unterlagen sind auch im Internet der Gemeinde Schönwalde-Glien über www.schoenwalde-glien.de (Wirtschaft/ Bebauungspläne/ Offenlagen) einsehbar.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 04.03.2019 bis einschließlich 04.04.2019 öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.15, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:

Montag, Mittwochvon 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Donnerstagvon 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Freitagvon 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

                                                   (ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr).                          

Während dieser Zeit wird jedermann Gelegenheit zur Erörterung des Entwurfs gegeben und es können von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Schönwalde-Glien, den 18. Februar 2019

gez.
Bodo Oehme
Bürgermeister