Offenlage des Vorentwurfs zur 1. Änderung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 14 „Wohnen und Mischnutzung Erlenbruch“ für den Ortsteil Schönwalde-Dorf sowie 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Schönwalde-Glien


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönwalde-Glien hat in ihrer Sitzung am 24.01.2019 unter der Drucksache DR 221/2018 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 „Wohnen und Mischnutzung Erlenbruch“ sowie zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Der Geltungsbereich mit ca. 46 ha ist im beiliegendem Lageplan dargestellt. Er umfasst die Flurstücke

Flur 2: Flurstücke 397, 401, 423, 433, 448, 573 tlw.
Flur 30: Flurstücke 38, 44 tlw., 49, 50, 51, 52, 57, 62,  72 tlw., 74, 77, 80, 86, 87, 88 tlw., 89, 90, 91 tlw.

der Gemarkung Schönwalde.

Das Gebiet ist im Norden und Osten durch die Gemeinde- und Landkreisgrenze begrenzt. Gleichzeitig grenzt das Gebiet im Osten und Süden an das Landschaftsschutzgebiet „Nauen-Brieselang-Krämer“ sowie das FFH-Gebiet (Flora-Fauna-Habitat) „Muhrgraben mit Teufelsbruch“. Im Westen grenzt es an die nicht zu ändernden Teile des Bebauungsplans Nr. 14 sowie den Bebauungsplan Nr. 16 „Gewerbegebiet Erlenbruch“, die westlich direkt an die Landstraße L20 grenzen.

  • Die allgemeinen Planungsziele sind:
  • Die bauplanungsrechtliche Vorbereitung einer überwiegend wohnbaulichen Entwicklung des Areals, die in Teilbereichen     durch wohnverträgliche gewerbliche Nutzungen sowie Freizeit- und Gemeinbedarfseinrichtungen ergänzt werden kann.
  • Die Sicherung öffentlich zugänglicher Freiflächen.
  • Die Sicherung öffentlicher Verkehrsflächen zur inneren und äußeren verkehrlichen Erschließung des Gebietes.
  • Die Sicherung und Revitalisierung des historischen Gebäudebestands, der städtebaulichen Grundstruktur sowie der             landschaftlichen Elemente.

Die Festsetzungen des Bebauungsplans konkretisieren die vorgenannten Planungsziele. Parallel erfolgt die 4. Änderung des Flächennutzungsplans entsprechend der Festsetzungen des Bebauungsplans der Gemeinde Schönwalde-Glien.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung sowie dessen Erörterung finden durch öffentliche Auslegung und im Rahmen einer Informationsveranstaltung statt.

Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen (Bebauungsplan: Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht, Flächen-nutzungsplan: Änderungsblatt mit Kurzerläuterungen) erfolgt in der Zeit vom

4. März 2019 bis einschließlich 4. April 2019

im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.15, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jeden aus:

Montag, Mittwochvon 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Donnerstagvon 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Freitagvon 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

                                                   (ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr).                        

                            

Während dieser Zeit können von jeder Person Stellungnahmen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die ausgelegten Unterlagen sind auch auf der Internetseite der Gemeinde Schönwalde-Glien über www.schoenwalde-glien.de (Wirtschaft/ Bebauungspläne/ Offenlagen) einsehbar.

Parallel zum Änderungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 14 „Wohnen und Mischnutzung Erlenbruch“ werden für den Bereich des ehemaligen Fliegerhorstes „Vorbereitende Untersuchungen“ (VU) nach § 141 BauGB für die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes durchgeführt. Im Rahmen der VU findet am Sonntag, dem 10. März 2019 um 10:00 Uhr eine Informationsveranstaltung auf dem Gelände des ehemaligen Fliegerhorstes, Ortsteil Schönwalde-Dorf, Kreuzungspunkt der Straßen „Zum Erlenbruch“ und „Am Silberberg“ von 14621 Schönwalde-Glien statt. Dabei wird auch über den Bebauungsplan informiert. Es wird darauf hingewiesen, dass vor der Veranstaltung von jedem Teilnehmer eine schriftliche Erklärung zum Ausschluss jedweder Haftungsansprüche für Handlungen getätigt werden muss, die über das Betreten des vorgesehenen Veranstaltungsortes und der vorgesehenen Veranstaltungsdauer hinausgehen.

Schönwalde-Glien, den 11. Februar 2019

gez.
Bodo Oehme
Bürgermeister