Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb des östlichen Teils der 380-kV-Freileitung Neuenhagen-Wustermark-Hennigsdorf (380-kV-Nordring Berlin) vom Portal Umspannwerk (UW) Neuenhagen bis zum Mast 189 mit den Einschleifungen UW Malchow und UW Hennigsdorf


Bekanntmachung des Landesamts für Bergbau, Geologie und Rohstoffe vom 5. September 2019


Mit Planfeststellungsbeschluss des Landesamts für Bergbau, Geologie und Rohstoffe vom 30.08.2019 - Az. 27.2-1-110 - ist der Plan für Errichtung und Betrieb des östlichen Teils der 380-kV-Freileitung Neuenhagen-Wustermark-Hennigsdorf (380-kV-Nordring Berlin) vom Portal Umspannwerk (UW) Neuenhagen bis zum Mast 189 mit den Einschleifungen UW Malchow und UW Hennigsdorf festgestellt worden.



Auszug aus dem verfügenden Teil des Planfeststellungsbeschlusses:


Gem. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) vom 07.07.2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 13.05.2019 (BGBl. I S. 706) i.V.m. Anlage 1 Nr. 19.1.1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Art. 22 des Gesetzes vom 13.05.2019 (BGBl. I S. 706) wird der Plan der 50Hertz Transmission GmbH in Gestalt der 1. Planänderung für die Errichtung und den Betrieb der 380-kV-Freileitung Neuenhagen – Wustermark – Hennigsdorf (380-kV-Nordring Berlin) und der Verschiebung des Mastes 81 im Abschnitt Neuenhagen bis Mast 189 (im Bereich Hohen Neuendorf) mit Abzweigen in das Umspannwerk Malchow und das Umspannwerk Hennigsdorf einschließlich der mit diesem Vorhaben im Zusammenhang stehenden Folgemaßnahmen an anderen Anlagen nach Maß-gabe dieses Beschlusses mit den sich aus diesem Beschluss ergebenden Änderungen, Ergänzungen, Anordnungen und Vorbehalten festgestellt.


Neben dem 380-kV-Nordring Berlin umfasst das Vorhaben die durch die 50Hertz Transmission GmbH beantragte Mitnahme/ Umverlegung (von Teilen) der folgenden Leitungen:


Mitnahme der 380-kV-Leitung Lubmin-Neuenhagen-Malchow zwischen Masten 47-54 und 58-59 und Rückbau des                 Gestänges der 380-kV-Freileitung Lubmin-Neuenhagen-Malchow im Bereich der Mitführung,

 

Mitnahme der 110-kV-Bahnstromleitung Priort-Karow zwischen Masten 99-104_2 und

 

Aufseilung der 380-kV-Leitung Lubmin-Neuenhagen-Malchow auf den Masten 1-9 des 380-kV-Nordrings Berlin nach                 Mitnahme des 380-kV-Nordrings Berlin auf dem Gestänge der 380-kV-Leitung Bertikow-Neuenhagen zwischen Masten 336-342.

Die Vorhabenträgerin ist Betreiberin der vorgenannten 380-kV-Freileitungen. Die Betreiberin der 110-kV-Freileitung Priort-Karow (Bahnstromleitung) ist die DB Energie GmbH, deren Einverständniserklärung vom 12.06.2019 vorliegt.


Der Plan ist nach Maßgabe der unter II. aufgeführten Planunterlagen auszuführen, soweit sich aus diesem Beschluss keine Änderungen, Ergänzungen oder Nebenbestimmungen er-geben.


Einer Übertragung der Verpflichtung der Vorhabenträgerin zur Pflege der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gemäß Maßnahmenblättern E1, E2, E3 und E4 des Landschaftspflegerschen Begleitplans mit befreiender Wirkung auf die gem. § 4 der Verordnung zur Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Maßnahmen- und Flächenpools in Branden-burg (Flächenpoolverordnung - FPV) anerkannte Flächenagentur Brandenburg nach Maßgabe der Regelungen im Vertrag zwischen der Flächenagentur Brandenburg GmbH und der Vorhabenträgerin vom 06.12.2013 wird zugestimmt.


Dieser Beschluss wirkt auch für und gegen etwaige Rechtsnachfolger der Vorhabenträgerin.


Durch die Planfeststellung wird die Zulässigkeit des Vorhabens einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an anderen Anlagen im Hinblick auf alle berührten öffentlichen Belange festgestellt. Der Planfeststellungsbeschluss konzentriert alle für das Vorhaben erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse, Bewilligungen, Zu-stimmungen und Planfeststellungen.



Hinweise zum Planfeststellungsbeschluss:


Der Planfeststellungsbeschluss enthält Nebenbestimmungen.


In dem Planfeststellungsbeschluss ist über die erhobenen Einwendungen und Stellungnah-men von Vereinigungen entschieden worden.


Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Bundesverwaltungsgericht, Simsonplatz 1, 04107 Leipzig, erhoben werden.


Die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss hat keine aufschiebende Wirkung (§ 43e Abs. 1 S. 1 EnWG). Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss nach § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses gestellt und begründet werden (§ 43e Abs. 1 S. 2 EnWG).


Hinweise zur Auslegung:


Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans ab dem 4. November 2019 bis zum 18. November 2019 öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.17, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:


Montag, Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr

Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr

Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

                                             (ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 bis 13.00 Uhr)

Der Planfeststellungsbeschluss nebst festgestelltem Plan kann mit Beginn der Auslegung zusätzlich auch im Internet über http://www.lbgr.brandenburg.de (Pfad Genehmigungsverfahren -> Planfeststellungsverfahren -> „Errichtung und Betrieb des östlichen Teils der der 380-kV-Freileitung Neuenhagen-Wustermark-Hennigsdorf (380-kV-Nordring Berlin) vom Portal Umspannwerk (UW) Neuenhagen bis zum Mast 189 mit den Einschleifungen UW Malchow und UW Hennigsdorf“) aufgerufen werden. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht aus-gelegten Unterlagen.


Der Beschluss wurde der Vorhabenträgerin zugestellt. Da außer an die Vorhabenträger mehr als 50 Zustellungen an diejenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist und an Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, erforderlich gewesen wären, werden diese Zustellungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Ein-wendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, als zugestellt.


Nach der öffentlichen Bekanntmachung kann der Planfeststellungsbeschluss bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen und von denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Roh-stoffe, Inselstraße 26, 03046 Cottbus, schriftlich oder elektronisch angefordert werden.


Im Auftrag

gez. Zinecker