Offenlage des Entwurfs zum Bebauungsplan „Grünefelder Dorfstraße 2“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Grünefeld


Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien hat ihrer Sitzung am 20.09.2018 unter der Drucksache DR 141/2018 die Aufstellung des Bebauungsplans „Grünefelder Dorfstr. 2“ beschlossen.

In der Sitzung am 15.08.2019 wurde unter der Drucksache DR 149/2019 der Entwurf zum Bebauungsplan für das ca. 838m² große, im Westen des Ortsteils Grünefeld in der Nähe der Ortsdurchfahrt der Landesstraße L16 gelegene Plangebiet einschließlich der Begründung mit Stand August 2019 gebilligt und zur Beteiligung  der Öffentlichkeit gem. § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Absatz 2 BauGB bestimmt.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Normalverfahren mit frühzeitiger Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie einer Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB. Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird für die Belange des Umweltschutzes  nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1 a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

Der Entwurf zum Bebauungsplan „Grünefelder Dorfstr. 2“ bestehend aus dem Flurstück 19 tlw. der Flur 1 in der Gemarkung Grünefeld (siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches in der Anlage) einschließlich der Begründung  mit Umweltbericht wird für die Dauer von einem Monat zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt.

Folgende Unterlagen werden öffentlich ausgelegt:

                Entwurf Bebauungsplan „Grünefelder Dorfstr. 2 Stand August 2019

                Begründung zum Entwurf mit Umweltbericht Stand August 2019

Folgende nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vor und werden ebenfalls ausgelegt:

  • Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Abt. Technischer Umweltschutz 1 u. 2 vom 09.04.2019

                Betroffene Themenkomplexe: Immissionsschutz, Wasserwirtschaft

  • Stellungnahme des Landkreises Havelland vom 17.04.2019

                Betroffene Themenkomplexe: Artenschutzrechtliche Belange, Abfall- u. Bodenschutz

  • Stellungnahme des Landesbetriebs Forst vom 09.04.2019

                Betroffener Themenkomplex: Waldbeurteilung

  • Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum, Abt Bodendenkmalpflege

                Betroffener Themenkomplex: Schutzgut Bodendenkmale

Ergänzend sind die Unterlagen im Internet der Gemeinde Schönwalde-Glien über www.schoenwalde-glien.de (Wirtschaft/ Bebauungspläne/ Offenlagen) einsehbar.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 30.09.2019 bis einschließlich 30.10.2019 öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.17, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:

Montag, Mittwochvon 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Donnerstagvon 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Freitagvon 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 bis 13.00 Uhr).

Während dieser Zeit wird jedermann Gelegenheit zur Erörterung des Entwurfs gegeben und es können von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Schönwalde-Glien, den 23. August 2019

                                                               gez.
                                                               Bodo Oehme
                (Siegel)                                  BürgermeisterK