Offenlage des Entwurfs über den Bebauungsplan Nr. 29 „Ambulante Pflegeeinrichtung Fehrbelliner Str. 8“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung


Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien hat in ihrer Sitzung am 14.11.2019 unter der Drucksache DR 243/2019 den Entwurf mit Stand 15.10.2019 über den Bebauungsplan Nr. 29 „Ambulante Pflegeeinrichtung Fehrbelliner Str. 8“ für das in der Nähe des Kreuzungspunktes Berliner Allee / Straße der Jugend / Fehrbelliner Straße ca. 0,7 ha große Plangebiet östlich der Ortsdurchfahrt der L16 / Fehrbelliner Straße gelegene Pangebiet gebilligt und ihn zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Normalverfahren mit frühzeitiger Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie einer förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB.

Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 29 „Ambulante Pflegeeinrichtung Fehrbelliner Str. 8“ bestehend aus dem Flurstück 280 tlw. der Flur 1 sowie dem Flurstück 208 tlw. der Flur 15  in der Gemarkung Schönwalde (siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches in der Anlage) ein- schließlich der Begründung und Umweltbericht wird für die Dauer von einem Monat zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt.

Folgende Unterlagen werden öffentlich ausgelegt:

-              Planzeichnung Entwurf Stand 15.10.2019

-              Begründung zum Entwurf Stand 15.10.2019

-              Umweltbericht Stand Oktober 2018

-              Eingriff-/ Ausgleichsbilanzierung Stand Oktober 2018

-              Teilvorhaben: Begradigung / Einebnung der Fläche, Eingriff-/ Ausgleichplan Stand 24.06.2019

-              Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) Stand Oktober 2018

-              Kurzgutachten Untersuchung der Grundstücksflächen auf die Anwesenheit von Fledermäusen, Stand 15.10.2018

Ergänzend sind die Unterlagen im Internet der Gemeinde Schönwalde-Glien über www.schoenwalde-glien.de (Wirtschaft/ Bebauungspläne/ Offenlagen) einsehbar.

Daneben liegen folgende, nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen zur Einsichtnahme aus:

-              Landesamt für Umwelt zum Thema Lärmschutz

-              Landesbetrieb Straßenwesen zum Thema Lärmschutz

-              Landkreis Havelland zu den Themen Besonderer Artenschutz, Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, Lärmschutz,                 Abfallwirtschaft und Bodenschutz,

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 30.12.2019 bis einschließlich 31.01.2020 öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.17, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:

Montag, Mittwochvon 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Donnerstagvon 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Freitagvon 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

                                             (ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 bis 13.00 Uhr)

Während dieser Zeit können Stellungnahmen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Schönwalde-Glien, den 04.12.2019

                                                                              gez.

                                                                              Bodo Oehme

                               (Siegel)                                 Bürgermeister