Satzung über die 3. Änderungssatzung Bebauungsplan „Dorf Nord“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Dorf


Die von der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien in der Sitzung am 13.12.2018 unter der Drucksache DR 194/2018 beschlossene 3. Änderungssatzung über den Bebauungs-plan „Dorf Nord“ der Gemeinde Schönwalde-Glien, OT Schönwalde-Dorf bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen einschließlich der Begründung für das ca. 800m² große Änderungsgebiet am Lilienthalweg wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der zur Zeit gültigen Fassung bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan in der Fassung der 3. Änderungssatzung tritt gemäß § 214 Abs. 4 BauGB rückwirkend zum Tag der ursprünglichen Bekanntmachung vom 24.01.2019 in Kraft.

Der Geltungsbereich besteht aus den nachfolgend genannten Flurstücken in der Gemarkung Schönwalde (Katasterstand 01.07.2008):

Flurstücke 163, 279 und 281 der Flur 28,
(siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches mit Änderungsbereich).

Jedermann kann den Bebauungsplan ab diesem Tag im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Zimmer 2.15, OT Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien während der Dienststunden

Montag, Mittwochvon 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Donnerstagvon 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Freitagvon 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

                                                   (ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr).

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Ergänzend wird der Bebauungsplan einschließlich der Begründung ab diesem Tag im Internet der Gemeinde Schönwalde-Glien über www.schoenwalde-glien.de (Wirtschaft -> Bebauungspläne -> Ortsteil Schönwalde-Siedlung) einsehbar sein.

Gemäß § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuches sind beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis  des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplans sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Schönwalde-Glien geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist werden diese unbeachtlich.

Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungs-ansprüchen wird hingewiesen.


Schönwalde-Glien, 8. Februar 2019

gez.
Bodo Oehme                  (Dienstsiegel)
Bürgermeister


Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse der 56. Sitzung der Gemeindevertretung vom 13.12.2018

Beschluss Nr. DR 194/2018
Bebauungsplan "Dorf Nord" 3. Änderung, OT Schönwalde-Dorf
hier: Satzungsbeschluss

Die Gemeindevertretung beschließt die 3. Änderungssatzung der Satzung über den Bebauungsplan „Dorf Nord“ im OT Schönwalde-Dorf in der Satzungsfassung Oktober 2018, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung für das Gebiet des Änderungsbereiches mit den Flurstücken 163, 279 und 281 der Flur 28 in der Gemarkung Schönwalde.

Aufgrund des § 10 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I Nr. 52 S. 2414), zuletzt geändert am 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) wird mit Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung die 3. Änderungssatzung über den Bebauungsplan „Dorf Nord“ erlassen.

Die Begründung wird gebilligt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, gemäß § 10 Abs. 3 BauGB die 3. Änderungssatzung über den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereits zu halten, über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt die 3. Änderungssatzung über den Bebauungsplan „Dorf Nord“ in Kraft.

(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

Karte Bebauungsplan "Dorf Nord"