7. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien


Die Gemeinde Schönwalde-Glien erlässt auf der Grundlage des §3 Förmliche Einwohnerbeteiligung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007    (GVBl.I/07, [Nr. 19], S.286) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30. Juni 2022

(GVBl.I/22, [Nr. 18], S.6), gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.12.2022 folgende

7. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien.

Artikel 1

Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien

Die Hauptsatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien vom 27.10.2008 (Beschluss-Nr. 205/2008 vom 16.10.2018, Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien vom 13.11.2008 Jahrgang 4 Nr. 16), zuletzt geändert durch die 6. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien vom 02.09.2021, Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien vom 16.09.2021, Jahrgang 17 Nr. 9) wird wie folgt geändert:

  1. Es wird der §6a Kinder- und Jugendbeirat wie folgt neu nach §6 Behindertenbeauftragter eingefügt.

§6a Kinder- und Jugendbeirat

Zur Vertretung der Interessen der Kinder und Jugendlichen der Gemeinde bestellt die Gemeindevertretung einen Kinder- und Jugendbeirat. Die Gemeinde sichert den Kindern und Jugendlichen Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte in allen sie betreffenden Gemeindeangelegenheiten zu. Dem Kinder- und Jugendbeirat ist die Gelegenheit zu geben, gegenüber der Gemeindevertretung zu Maßnahmen und Beschlüssen Stellung zu nehmen.

Ist der Kinder- und Jugendbeirat anderer Meinung als der hauptamtliche Bürgermeister, hat er das Recht, sich an die Gemeindevertretung oder deren Ausschüsse zu wenden. Dies erfolgt in schriftlicher Form. Die Anhörung findet nicht statt, wenn der Kinder- und Jugendbeirat rechtlich oder tatsächlich an der Wahrnehmung seiner Aufgaben gehindert ist.

Die Gemeinde entscheidet unter Berücksichtigung des Kinder- und Jugendbeirates und der betreffenden Akteure, welche Mitwirkungs- und Beteiligungsmöglichkeiten es für die Kinder und Jugendlichen in der Gemeinde Schönwalde-Glien gibt.

Näheres zur Arbeit des Kinder- und Jugendbeirates regelt eine Geschäftsordnung des Kinder- und Jugendbeirates.

 

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese 7. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien tritt nach Bekanntmachung in Kraft.

 

Schönwalde-Glien, den 4. Januar 2023

gez.
Bodo Oehme
Bürgermeister

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