Bekanntmachung der Wahlleiterin gemäß § 60 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) i.V.m. § 81 Absatz 1 Satz 1 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) über Ausscheiden von Vertretern und Berufung von Ersatzpersonen (Sitzübergang) in den Ortsbeirat Schönwalde-Siedlung der Gemeinde Schönwalde-Glien


Sitzübergang auf eine Ersatzperson des Wahlvorschlages der Partei DIE LINKE zur Wahl des Ortsbeirates Schönwalde-Siedlung der Gemeinde Schönwalde-Glien am 25.05.2014

Herr Mario Bauer, gewähltes Mitglied des Ortsbeirates Schönwalde-Siedlung, hat seinen Sitz gemäß § 59 Absatz 1 Nr. 2 BbgKWahlG als gewähltes Mitglied des Ortsbeirates Schönwalde-Siedlung verloren, da er verzogen ist. Damit verliert er die Rechtsstellung als Mitglied des Ortsbeirates Schönwalde-Siedlung.

Gemäß § 60 Absatz 3 BbgKWahlG habe ich festgestellt, dass der Sitz im Ortsbeirat Schönwalde-Siedlung auf die erste Ersatzperson des Wahlvorschlages DIE LINKE, Herrn Olaf Schwabe, zum 01.11.2023 übergehen wird. 

Herr Olaf Schwabe hat am 27.10.2023 den freien Sitz innerhalb der gesetzlichen Frist angenommen.

Gegen diese Feststellungen des Wahlleiters der Gemeinde Schönwalde-Glien sind die in §§ 55 bis 58 BbgKWahlG genannten Rechtsbehelfe gegeben.

 

Schönwalde-Glien, den 27.10.2023

gez.
Cindy Hein
Wahlleiterin der Gemeinde Schönwalde-Glien