Zahlungserinnerung


Hiermit werden alle Steuerpflichtigen daran erinnert, dass folgende Zahlungen für das II. Quartal 2023 am

15. Mai 2023

fällig sind:

 

-  Grundsteuer A

-  Grundsteuer B

-  Gewerbesteuer

-  Hundesteuer

-  Zweitwohnungssteuer.

 

Gemäß § 259 Abgabenordnung können die vorgenannten Steuern und Gebühren vollstreckt werden. Einer besonderen Mahnung an die einzelnen Schuldner bedarf es nicht, wenn vor Fälligkeit an die Zahlung erinnert wird.

Diese Zahlungserinnerung gilt als öffentliche Bekanntmachung im Sinne des § 259 der Abgabenordnung.

 

Schönwalde-Glien, den 05. April 2023

 

gez.

Bodo Oehme

Bürgermeister