Die von der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien in der Sitzung am 16.03.2023 unter der Drucksache DR 067/2023 mehrheitlich beschlossene Aufhebungssatzung zur Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 01 „Dichter und Denker“ der Gemeinde Schönwalde-Glien, OT Schönwalde-Siedlung wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der zur Zeit gültigen Fassung bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Flur 8 – alle Flurstücke, Flur 9 – alle Flurstücke, Flur 10 – alle Flurstücke (siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches).
Die Aufhebungssatzung über den Bebauungsplan Nr. 01 „Dichter und Denker“ tritt am Tag der Bekanntmachung in Kraft.
Schönwalde-Glien, 20.03.2023 gez.
Bodo Oehme
Bürgermeister
(Dienstsiegel)